11 Eyeliner und Mascara wegen krebserregender Substanz verboten

In der Schweiz ist der Verkauf von 9 Mascara-Produkten und 2 flüssigen Eyelinern verboten worden. Bei Kontrollen haben die Labors von verschiedenen Kantonschemikern krebserregende Nitrosamine entdeckt, die über den Grenzwerten lagen.

Zahlen Frauen für strahlende Augen einen zu hohen Preis? Nachdem der Verband der Kantonschemiker 9 Mascara und 2 flüssige Eyeliner wegen krebserregender Nitrosamine aus dem Verkehr gezogen hat, dürfte viele Frauen diese Frage bewegen. (Bild: sda)

In der Schweiz ist der Verkauf von 9 Mascara-Produkten und 2 flüssigen Eyelinern verboten worden. Bei Kontrollen haben die Labors von verschiedenen Kantonschemikern krebserregende Nitrosamine entdeckt, die über den Grenzwerten lagen.

Die Kantonschemiker räumen im Kosmetikfach auf: Sie haben ein Verkaufsverbot für 11 Produkte verhängt. Aus Sicht des Konsumentenschutzes sei die Anwesenheit von krebserzeugenden Substanzen Augenkosmetika inakzeptabel, teilte Verband der Kantonschemiker am Mittwoch mit.

Die Kantonschemiker hatten in der ganzen Schweiz flächendeckend Augenkosmetika untersucht, wie der Kantonschemiker Basel-Stadt, Philipp Hübner, auf Anfrage sagte. «Fast alle Produkte auf dem Markt wurden kontrolliert, und die mangelhaften Produkte wurden aus den Regalen genommen», sagte Hübner der Nachrichtenagentur sda. «Der Markt ist somit bereinigt.»

Auch Top-Marken betroffen

Insgesamt hatten die Kantonslabors gemäss Mitteilung 184 Proben genommen. Die Chemiker untersuchten Augenkosmetika direkt bei den Importeuren, in Warenhäusern, Parfümerien, Apotheken, Billigst- und Ethno-Shops sowie in Kosmetik- und Haarsalons. Untersucht wurden auch Lidschatten und Kajal.

In 15 Proben waren die Grenzwerte für die krebserregenden Nitrosamine überschritten. Dies sind 8 Prozent aller untersuchten Proben. Fündig wurden die Kontrolleure bei Produkten «sowohl von kleinen als auch von grossen, namhaften Herstellern», wie der Basler Kantonschemiker Hübner sagte. Fündig wurden die Kontrolleure nur bei den Mascara (insgesamt 12 Beanstandungen) und den flüssigen Eyelinern, wie dem Bericht der Kantonschemiker zu entnehmen ist.

Schönheit ohne Risiko

Bei jenen 4 Produkten, bei denen die Kantonschemiker davon absahen, ein Verkaufsverbot auszusprechen, war der Grenzwert für Nitrosamine nur leicht überschritten. Die Hersteller wurden aber aufgefordert, «Massnahmen zu treffen um den Gehalt von Nitrosaminen zu reduzieren.»

Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass es «durchaus möglich ist Nitrosamin-freie Produkte zu produzieren». Die Hersteller müssten nun abklären, ob kontaminierte Rohstoffe verwendet oder Nitrosamine bei der Herstellung und Lagerung erzeugt wurden«, schreibt der Verband. Er kündigte weitere Kontrollen bei Mascara und flüssigen Eyelinern an, da die Beanstandungsrate bei diesen beiden Produkten «sehr hoch» gewesen sei.

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Was sind Nitrosamine? Warum in den Augenkosmetika? Die Erklärung der Kantonschemiker:

Nitrosamine entstehen im sauren Milieu durch Einwirkung nitrosierender Stoffe (z. B. Nitrit oder Stickoxide) auf nitrosierbare Stoffe (sekundäre Amine). Da Augenkosmetika diese Ausgangsstoffe enthalten, können Nitrosamine im Produkt gebildet werden. Nitrosamine können krebserregend sein und sind in Kosmetika verboten (bei Tierversuchen wurde stark krebserzeugende Wirkung bei 90 Prozent der untersuchten Nitrosamine nachgewiesen, weiss Wikipedia).

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