Der Mann, der Ende 2011 in Neirivue FR seinen Nachbarn durch eine Tür erschoss, muss zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Strafgericht des Greyerzerbezirks in Bulle befand ihn am Mittwoch des vorsätzlichen Tötung für schuldig.
Der 48-jährige Schweizer hatte nach einem Streit mit einem Jagdgewehr auf die Tür seines 69-jährigen Nachbarn und Vermieters geschossen. Der Vermieter, der hinter der Tür stand, wurde tödlich verletzt. Der Angeklagte hatte am Dienstag erklärt, er bereue die Tat. Er entschuldigte sich bei der Familie des Opfers.
Der Verteidiger machte geltend, sein Mandant habe unter starken Rückenschmerzen gelitten, sei deshalb arbeitslos gewesen und habe viel getrunken. Vom Vermieter sei er bedrängt und gedemütigt worden.
Dass ihm der Vermieter auch noch das Modem habe wegnehmen wollen, sei eine Bosheit zu viel gewesen. Er habe ganz genau um die Internet-Sucht seines Mieters gewusst. Trotzdem habe er ohne Befugnis die Mietwohnung betreten und sich das Modem geschnappt.
Sein Mandant habe den Mann aber nicht töten wollen, betonte der Verteidiger. «Wenn man jemanden unbedingt töten will, dann schiesst man nicht auf eine Türe und man hält die Waffe nicht auf einer Höhe von einem Meter.»
Vor den Augen des Sohnes
Die Staatsanwaltschaft forderte 12 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte, unter anderem Verstössen gegen Waffen- und Betäubungsmittelgesetz. Zudem muss der Verurteilte den drei Söhnen seines Opfers 120’000 Franken Schmerzensgeld bezahlen. Die Tat geschah vor den Augen des ältesten, damals 19-jährigen Sohns. Zwei Kinder aus einer früheren Ehe des Opfers erhalten 40’000 Franken.
Beim Verurteilten handelt es sich um einen Wiederholungstäter. Er war bereits 1995 zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Er hatte den damaligen Liebhaber seiner Frau mit Fusstritten traktiert und tödlich verletzt.