Im Februar 2012 hat er eine Frau brutal vergewaltigt, anschliessend fuhr er vor der Zürcher Lambada-Bar einen Menschen zu Tode und verletzte vier weitere. Nun hat das Bezirksgericht Zürich den heute 27-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Das Gericht sprach den Mann schuldig der schweren Vergewaltigung, schweren sexuellen Nötigung, versuchten schweren Körperverletzung, fahrlässigen Tötung und diverser weiterer Delikte. Der Mann hatte sein Opfer unter anderem mit einer Stahlrute geschlagen, gebissen, mit dem Tod bedroht und mehrmals vergewaltigt.
Während des Strafvollzugs muss der alkoholabhängige Mann eine ambulante Suchttherapie absolvieren. Der Frau, einer Brasilianerin, hat er ein Schmerzensgeld von 13’000 Franken zu entrichten. Die vergleichsweise geringe Summe begründete der Gerichtspräsident mit der anderen Kaufkraft in Brasilien.
Wie der Verteidiger am Mittwochabend gegenüber dem Regionaljournal von Radio SRF sagte, wird er das Urteil ans Obergericht des Kantons Zürich weiterziehen. Die Vergewaltigungen habe es nie gegeben.
„Brutal und hinterhältig“
Dass der Sex mit der Barfrau einvernehmlich erfolgt und anschliessend ein Streit ausgebrochen sei, wie der Beschuldigte versicherte, glaubten die Richter nicht. Der Mann habe wenig plausibel und widersprüchlich ausgesagt. Allein für die „hinterhältigen, brutalen“ Sexualdelikte wären laut Gerichtspräsident 12 Jahre Freiheitsstrafe angemessen.
Nach den Vergewaltigungen setzte sich der betrunkene Mann in sein Auto und brauste in verbotener Richtung durch die Langstrasse. Vor der Lambada-Bar geriet der Wagen ins Schlingern und prallte heftig in fünf Leute, die dort zufällig auf dem Trottoir standen. Ein 39-Jähriger wurde getötet, die vier anderen teils schwer verletzt. Der Fahrer wurde festgenommen und sitzt seither im Gefängnis.
Laut Gericht sprach zugunsten des Beschuldigte dessen Reue. Gegen ihn sprach, dass er während eines laufenden Strafverfahrens straffällig wurde. Das Amtsgericht Olten SO hatte ihn nämlich schon vor gut einem Jahr wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer unbedingten dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Auch dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.