Der Bundesrat will verhindern, dass Russland internationale Sanktionen über die Schweiz umgehen kann. Personen, die auf der Sanktionsliste der EU aufgeführt sind, dürfen in der Schweiz ab sofort kein Konto mehr eröffnen.
Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung auf Mittwoch, 18 Uhr in Kraft gesetzt. Betroffen sind 33 Personen, darunter russische Militärs, Angehörige des russischen Parlaments und Mitglieder der neuen Krim-Regierung. Schweizer Finanzinstitute dürfen keine neuen Geschäftsbeziehungen mit diesen Personen mehr eingehen. Die Betroffenen können nun keine Vermögenswerte mehr in die Schweiz transferieren.
Der Bundesrat wolle nicht, dass der Eindruck geweckt werde, der Schweizer Finanzplatz profitiere von den restriktiven Massnahmen der EU, heisst es in einer Mitteilung.
Meldepflicht für bestehende Konten
Bereits bestehende Geschäftsbeziehungen fallen nicht unter das Verbot. Sie müssen aber dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeldet werden. Der Bundesrat hat mit der Verordnung eine entsprechende Meldepflicht eingeführt.
Mit dieser Massnahme wolle man sich einen Überblick verschaffen über die von den betroffenen Personen in der Schweiz gehaltenen Geschäftsbeziehungen beziehungsweise Vermögenswerte, heisst es in der Mitteilung. Gegebenenfalls würden dann aufgrund der Erkenntnisse weitere Massnahmen beschlossen.
Zu den Reisebeschränkungen, welche die EU gegenüber denselben 33 Personen erlassen hat, sagt die Verordnung nichts. Diese gelten, via Schengen-Abkommen, ohnehin auch für die Schweiz.
EU und USA verhängten Sanktionen
Nach der Annexion der Krim durch Russland haben sowohl die EU als auch die USA Sanktionen gegen Moskau verhängt. Auf der Sanktionsliste der EU stehen im Moment 33 Personen, für die Einreiseverbote und Kontensperren gelten. Auch die USA führen eine solche Liste, die sich teilweise mit jener der EU deckt.
Der Bundesrat hat vor einer Woche bekannt gegeben, dass er sich vorerst nicht direkt an den internationalen Sanktionen gegen Moskau beteiligen will. Die Regierung behält sich allerdings vor, je nach Entwicklung der Situation weitere Massnahmen zu beschliessen, wie sie am Mittwoch nochmals bekräftigte.
Bereits früher hat die Schweiz mit einer Reihe von punktuellen Massnahmen auf die Entwicklungen in der Ukraine reagiert. So beschloss der Bundesrat Anfang März, allfällige Vermögenswerte des gestürzten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und dessen Umfeld sperren zu lassen.
Weiter wurde die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Russland gestoppt. Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen Russland und den EFTA-Staaten, zu denen auch die Schweiz gehört, wurden ausgesetzt.