15 Meter Freiraum entlang der grossen Aargauer Flüsse

Im Kanton Aargau wird entlang der Flüsse Aare, Reuss und Limmat die Uferbreite um drei Meter auf 15 Meter vergrössert. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen und das Baugesetz entsprechend revidiert. Die 15 Meter entsprechen der Mindestvorgabe des Bundes.

Im Kanton Aargau wird entlang der Flüsse Aare, Reuss und Limmat die Uferbreite um drei Meter auf 15 Meter vergrössert. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen und das Baugesetz entsprechend revidiert. Die 15 Meter entsprechen der Mindestvorgabe des Bundes.

Der Antrag der SP-Fraktion, den Abstand auf 20 Meter zu erweitern, fand im Parlament keine Mehrheit. Der Aargau sei ein Gewässerkanton. Die 15 Meter entsprechen dem absoluten Minimum, das der Bund in seinem Gewässerschutz vorgebe. In Naturschutzgebieten entlang dieser drei Flüsse würden andere Abstände gelten, sagte Baudirektor Stephan Attiger zum Antrag. Ein genereller Gewässerraum von 15 Meter reiche daher aus.

Bei kleinen Gewässern wird der Streifen sechs Meter und bei Seen 15 Meter betragen. Die sechs Meter gelten bei Fliessgewässern, die innerhalb der Bauzone liegen und weniger breit als zwei Meter sind. Liegen diese Gewässer ausserhalb der Bauzone, so wird der Raum elf Meter und der Mindestabstand für Bauten und Anlagen zum Rand sechs Meter betragen.

Für künstlich Fliessgewässer gilt kein Gewässerraum, wenn sie ohne besondere ökologische Bedeutung sind, ausserhalb der Bauzone liegen und die bestehende Gerinnesohle nicht breiter als 50 Zentimeter ist. Der Mindestabstand für Bauten und Anlagen zum Rand der Gerinnesohle beträgt sechs Meter.

Bei eingedolten Gewässern soll im Aargau möglicherweise auf ein Abstand verzichtet werden. Ob eine solche Bestimmung dem Bundesrecht entspricht, muss der Regierungsrat mit Blick auf die zweite Beratung des kantonalen Baugesetzes abklären.

Der Grosse Rat hiess die entsprechende Revision des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen mit 98 zu 25 Nein gut. Gegen die Vorlagen stimmten vor allem SP und Grüne.

Der Bund verpflichtet die Kantone, entlang der oberirdischen Gewässer Freiräume auszuscheiden. Der Bund setzt den Kantonen eine Frist bis Ende 2018. Bis die Vorgaben umgesetzt sind, gelten Übergangsbestimmungen des Bundes. Diese schränken das Bauen auf sehr breiten Uferstreifen stark ein.

Kritik und Links und Rechts

Grundsätzliche Kritik an der Umsetzung des Bundesrechtes übten sowohl SVP und SP. Das Gesetz bringe «massive Eingriffe in die Eigentumsrechte», sagte SVP-Grossrat Christian Glur in der Eintretensdebatte. Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes müsse daher massvoll umgesetzt werden.

Für die CVP sagte Hans-Ruedi Hottiger, der Aargau müsse den vom Bund vorgesehenen Spielraum für die Kantone nutzen. Im urbanen Raum müssten Entwicklungen möglich bleiben. Ralf Bucher (CVP) sagte, die Landwirtschaft biete Hand zur Umsetzung. Es gehe um Rechtssicherheit innerhalb des Baugebietes.

Der Aargau sei der zentrale Wasserkanton der Schweiz, hielt Martin Christen für die SP fest. Der Aargau wolle nur das «minimalste Minimum» der Bundesvorgaben umsetzen. Die aargauischen Gewässern würden nicht nur den Bauern und Bauherren gehören. Kritik übten auch die Grünen..

Regula Bachmann (CVP), Präsidentin des WWF Aargau, sagte, die Kommission des Parlamentes wolle den Bauern stark entgegengekommen. Das Gewässerschutzgesetz sei bereits ein Kompromiss. Im Kanton dürften nicht weitere Abstriche gemacht werden.

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