Ab dem Urnengang vom 12. Februar 2017 können rund 97’000 in der Schweiz wohnhafte und 57’000 im Ausland lebende Stimmberechtigte per Mausklick abstimmen. Der Bundesrat hat fünf kantonale Gesuche für die nächsten zwei Jahre genehmigt.
Die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Vorlagen ist demnach in den Kantonen Bern, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg und Genf möglich, wie die Regierung am Freitag mitteilte. Bereits bewilligt hatte sie im vergangenen Jahr E-Voting-Versuche im Kanton Freiburg.
Auslandschweizer, die in diesen Kantonen heimatberechtigt sind, dürfen per Mausklick ihre Stimme abgeben. Ferner können bis zu 30 Prozent der Neuenburger und Genfer Stimmberechtigten über das Internet an einem eidgenössischen Urnengang teilnehmen. Stimmberechtigte mit einer Behinderung, die in Basel-Stadt wohnhaft sind, haben nach einer Anmeldung ebenfalls diese Möglichkeit.
Demnächst könnte das E-Voting auch in St. Gallen ausgebaut werden. Bisher war das Abstimmen per Mausklick nur für St. Gallerinnen und St. Galler im Ausland möglich. Vor einem Monat hatte der Kanton einen wichtigen Grundsatzentscheid gefällt und sich für das Genfer E-Voting-System entschieden. Dieses dürfte im Laufe des nächsten Jahres eingeführt werden.
Zwei Modelle
Bei der elektronischen Stimmabgabe kommen zwei verschiedene Modelle zum Einsatz: Genf wird sein eigenes System einsetzen. Auf dieses setzen auch Bern, Luzern, Basel-Stadt und vielleicht bald St. Gallen. Der Kanton Neuenburg wird das System der Post verwenden. Dieses kommt auch in Freiburg zum Einsatz.
Vor jedem Urnengang werde die Bundeskanzlei prüfen, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben in den gesuchstellenden Kantonen noch erfüllt seien und entsprechend eine Zulassung erteilen, heisst es in der Mitteilung.
Ambitiöses Ziel
Bevor elektronische Abstimmungen in der Schweiz eingeführt werden können, müssen sie stets hohen Sicherheitsansprüchen genügen. Daran scheiterte zuletzt das gemeinsame E-Voting-Projekt von neun Kantonen für die nationalen Wahlen 2015.
Der Bundesrat hatte eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses geortet und dem System des Konsortiums im August 2015 die Zulassung für die eidgenössischen Wahlen verweigert. Darauf löste sich das Konsortium auf. Diesem hatten die Kantone Graubünden, Glarus, St. Gallen, Thurgau, Zürich, Schaffhausen, Aargau, Solothurn und Freiburg angehört.
Der Bundesrat legt nach eigenen Angaben «besonderes Augenmerk» auf Vote électronique. Sein Ziel ist es, dass bis zu den nächsten nationalen Wahlen 2019 zwei Drittel der Kantone «die elektronische Stimmabgabe flächendeckend für alle Stimmberechtigten einführen» sollen.