Das Jugendgericht Dietikon hat einen heute 18-Jährigen, der im Februar 2013 in Zürich-Höngg einen Buspassagier mit einem Messer verletzt hat, wegen versuchter Tötung verurteilt. Die Freiheitsstrafe von 33 Monaten wird jedoch zugunsten einer stationären Unterbringung aufgeschoben.
Der Beschuldigte hatte am frühen Morgen bei einer Haltestelle in Zürich-Höngg nach dem Verlassen eines Busses der Linie 80 mit einem Klappmesser wahllos auf einen 30-jährigen Buspassagier eingestochen und diesen schwer verletzt. Danach hatte sich der Täter vom Tatort entfernt, konnte jedoch kurz danach festgenommen werden.
Wie das Jugendgericht am Mittwoch mitteilte, soll der Tat ein kurzer Disput im Bus zwischen einer Frau und dem Beschuldigten, beziehungsweise einem Begleiter vorausgegangen sein. Nach dem Verlassen des Busses habe das nachmalige Opfer sich mit ausgebreiteten Armen zwischen den Beschuldigten und die ihm unbekannte Frau gestellt, damit sich diese unbedrängt habe auf den Heimweg begeben können.
Knapp am Tod vorbei
Der Beschuldigte reagierte darauf mit einer wilden Attacke gegen den 30-Jährigen und verletzte diesen mit mehreren Messerstichen an Kopf und Hals. Dabei erlitt das Opfer Schnitt- und Stichwunden an der Stirn, an der rechten Wange, an Ober- und Unterlippe, am Mundboden sowie am Ohr. Zudem wurden ihm an linken Ellenbogen die Beugesehne sowie der Speichennerv durchtrennt.
Das Opfer musste nach der Messerattacke operiert werden und war danach während mehrerer Monate ganz oder teilweise arbeitsunfähig. Nach ärztlicher Beurteilung hätte die Verletzung an der rechten Halsseite zur Durchtrennung der Halsschlagader und zum Tod führen können.
Laut dem Gericht wies der Beschuldigte zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration zwischen 2,23 und 2,9 Promille auf. An das Tatgeschehen könne er sich nach eigener Darstellung nicht oder nur bruchstückhaft erinnern. Er habe aber eingeräumt, dass alles darauf hindeute, dass er dem Opfer die Verletzungen zugefügt habe.
Zahlreiche psychopathologische Störungen
Ein psychiatrisches Gutachten diagnostizierte beim Beschuldigten diverse psychopathologische Auffälligkeiten und Defizite und attestierte ihm eine mittelgradige Einschränkung der Schuldfähigkeit. Ohne therapeutische Intervention bestehe eine erhebliche Rückfallgefahr. Der Beschuldigte war zunächst inhaftiert, später jedoch in einer Jugendstation untergebracht worden.
Das Jugendgericht wertete die Tat als versuchte Tötung. Mit den wahllosen Messerattacken habe der Beschuldigte in Kauf genommen, das Opfer zu töten, schreibt das Gericht.
Mit einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten blieb es jedoch deutlich unter der von Gesetzes wegen möglichen Höchststrafe von 48 Monaten. Die Gefängnisstrafe wurde zudem zugunsten der Weiterführung der stationären Unterbringung aufgeschoben. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Behandlung an.
Der Aufschub der Freiheitsstrafe erfolge aufgrund des Gesetzes, hält das Gericht fest. Zur Tatzeit war der verurteilte Jugendliche 17 Jahre und 7 Monate alt.
Dem Opfer wurden 15’000 Franken als Genugtuung und Schadenersatz in Höhe von 6000 Franken zugesprochen. Weitergehende Forderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen. Laut dem Jugendgericht haben sowohl der Beschuldigte als auch das Opfer Berufung gegen das Urteil angemeldet.