2013 wurden 51 Kinder aus der Schweiz entführt

2013 wurden 51 Kinder von einem Elternteil aus der Schweiz entführt. Das sind fast 20 Prozent mehr als im Vorjahr, wie die Zeitung «Schweiz am Sonntag» am Sonntag publik machte. 2012 wurden 42 Kinder aus der Schweiz ins Ausland entführt.

2103 wurden mehr Kinder ins Ausland entführt (Symbolbild) (Bild: sda)

2013 wurden 51 Kinder von einem Elternteil aus der Schweiz entführt. Das sind fast 20 Prozent mehr als im Vorjahr, wie die Zeitung «Schweiz am Sonntag» am Sonntag publik machte. 2012 wurden 42 Kinder aus der Schweiz ins Ausland entführt.

2011 waren es gemäss Angaben auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz (BJ) 37 Fälle. Laut BJ steigt seit Jahren auch die Zahl der Väter und Mütter, die ihr Kind illegal und gegen den Willen des anderen Elternteils aus einem anderen Land in die Schweiz bringen.

Letztes Jahr wurden aus dem Ausland 37 Anträge auf Rückführung an die Schweiz gestellt. Das ist fast eine Verdoppelung seit 2008 (20 Fälle) und eine Verdreifachung seit 2004 (12 Fälle).

Grund für die Zunahme der internationalen Kindesentführungen ist laut BJ die steigende Zahl von binationalen Ehen und Partnerschaften. In 70 Prozent der Fälle sind es die Mütter, welche ihre Kinder entführen.

Die Kinder sind bei der Entführung im Schnitt sieben Jahre alt. Die Tat kann das Kind traumatisieren und den Loyalitätskonflikt, in dem es sich befindet, noch verstärken, schreibt die unter anderem auf internationale Kindesentführungen spezialisierte Stiftung des Internationalen Sozialdienstes (SSI) auf ihrer Webseite.

Höhere Zahlen vermutet

Die tatsächliche Zahl der Fälle von Kindesentführung dürfte indes deutlich höher liegen als die oben genannten Zahlen. Denn das BJ erfasst hauptsächlich die Rückführungsanträge, die über das Haager Kindesentführungsübereinkommen abgewickelt werden. Das Abkommen gilt zwischen der Schweiz und 85 weiteren Staaten.

Insbesondere in Afrika und Asien haben viele Länder das Haager Abkommen nicht unterzeichnet. Entführungen in diese Staaten werden somit vom BJ kaum erfasst und die Aussichten auf eine Rückführung stehen schlecht.

Laut SSI sind die juristischen Möglichkeiten bei einer Entführung in einen Nichtvertragsstaat des Haager Übereinkommens sehr beschränkt. Dies, weil unter anderem die Erleichterungen im internationalen Behördenverkehr wegfallen.

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