Eine 20-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes hat der Staatsanwalt am Montag im Mordprozess gegen einen 23-jährigen Mann vor dem Bezirksgericht Uster ZH gefordert. Vor drei Jahren hatte der Beschuldigte seine Freundin erschossen.
Neben Mord lautet die Anklage auf mehrfache Gefährdung des Lebens und diverse Verstösse gegen das Waffengesetz. Als Eventualantrag verlangt der Staatsanwalt eine Bestrafung mit sechs Jahren Freiheitsentzug wegen fahrlässiger Tötung.
Der junge Mann, der laut Ankläger in der Untersuchung von zahlreichen Zeugen als „erschreckend aggressiv“ geschildert wurde, soll zudem eine Therapie machen. Er selbst findet dies allerdings nicht nötig, wie er sagte.
Geschossen aus Langeweile
Der Beschuldigte macht einen Unfall geltend. Er habe gemeint, die Pistole sei ungeladen, als er sie der knapp 17-Jährigen so an den Hals hielt, dass die Kugel den Kopf durchschlug. Aus Dummheit und aus Langeweile habe er dies getan, sagte er.
Die Tat kurz vor Mitternacht am 7. März 2009 war nach Ansicht des Anklägers allerdings weder ein Unfall noch ein Spiel oder ein Lausbubenstreich, sondern „bitterer Ernst“, wie er im Plädoyer sagte. Der damals 20-Jährige habe die Waffe sehr präzise platziert und zweimal abgedrückt.
Was der Tat auf einem Parkplatz bei einem Einkaufszentrum in Volketswil ZH vorausgegangen sei, könne man nicht wissen. Wahrscheinlich sei ein Streit, nachdem die Freundin durch mehrere Telefonanrufe mitgekriegt habe, dass es da noch eine andere Frau gebe.
Nach der Tat brachte der Beschuldigte die sterbende Freundin nicht etwa auf direktestem Weg ins Spital. Erst traf er sich mit seinem Bruder auf einem anderen Parkplatz, dann fuhr er einen Umweg entlang dem Greifensee. Und im Spital löschte er umsichtig sämtliche SMS und Combox-Nachrichten von seinem Handy, bis auf ein paar wenige nichtssagende Botschaften.
Verschiedenste Versionen
Gegenüber den Ärzten und später den Ermittlern tischte der Schütze immer neue Versionen des Geschehenen auf. Er beschuldigte unter anderem unbekannte Dritte, bis er schliesslich den Schuss eingestand und auf die Unfallversion einschwenkte.
Laut Staatsanwalt log er bei seine Aussagen „derart dümmlich und offensichtlich, dass man an seiner Intelligenz zu zweifeln beginnt“. Wo die bis heute verschwundene Waffe geblieben ist, verriet der Angeklagte nie. Auch vor Gericht verweigerte er am Montag die Aussage dazu.
Zum Tathergang gab er sich ebenfalls eher einsilbig, während er zuvor bei der Befragung zur Person und zu den zahlreichen Waffen, die bei ihm gefunden wurden, wortreich und locker Auskunft gab. Nach seiner Schilderung gehörte kaum eine Waffe ihm. Entweder waren sie ausgeliehen oder harmlos – eine Pistole sei gar bloss ein simples Feuerzeug gewesen.
Der Prozess geht am Dienstagnachmittag weiter. Nach dem Staatsanwalt kommt der Verteidiger zu Wort. Die Urteilseröffnung ist auf Donnerstag oder Freitag vorgesehen.