Ein 29-jähriger Autofahrer, der im Mai in Basel in betrunkenem Zustand einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte, muss in Untersuchungshaft bleiben. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen diese Massnahme als unbegründet abgewiesen.
Es sei ernsthaft zu befürchten, dass der Mann weitere schwere Delikte begehen könnte, hält das Gericht in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest. Die obersten Richter verweisen dabei in erster Linie auf neue Trunkenheitsfahrten mit weiteren Unfällen, die zusätzliche Schwerverletzte und Toten fordern könnten.
Der 29-Jährige war schon mehrmals wegen Trunkenheit am Steuer und schwersten Verletzungen von Verkehrsregeln zu Freiheitsstrafen und Bussen verurteilt worden. Er verursachte diverse Unfälle und gefährdete immer wieder andere Verkehrsteilnehmer. Mehrmals musste er seinen Fahrausweis abgeben.
Selbst während richterlichen Probezeiten wurde der 29-Jährige mehrmals rückfällig. Das Bundesgericht beurteilt seine Fahrweise als „rücksichtslos und aggressiv“ und stellte bei dem Mann eine Eskalation schwerer bis schwerster Delikte fest, die zuletzt gar ein Todesopfer forderten.
Ereignet hatte sich der Unfall, für den der Autofahrer nun in Untersuchungshaft sitzt, am 19. Mai in Basel. Alkoholisiert rammte er um 8.55 auf der Viaduktstrasse von hinten eine auf dem Radstreifen fahrende Velofahrerin. Die 57-jährige Frau wurde schwer verletzt und verstarb einen Monat später.
Der Unfallverursacher wendete und machte sich fluchtartig Richtung Liestal aus dem Staub. Ehe ihn die Baselbieter Polizei in Bubendorf anhalten konnte, verursachte er unterwegs zwei Streifkollisionen.
Der Mann wurde noch am Tag des Unfalltags aus der Polizeihaft entlassen. Am 20. Juni wurde er jedoch erneut festgenommen und vorerst bis zum 14. September in Untersuchungshaft gesetzt.