Das Basler Strafgericht hat einen 31-jährigen Türken zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil fiel wegen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes und weiterer Delikte. Der Mann hatte seinen Schwiegervater erschossen sowie seine Schwiegermutter und die von ihm getrennt lebende Ehefrau verletzt.
Die Bluttat trug sich am 9. Dezember 2012 in der Wohnung der Ehefrau an der Felsplattenstrasse in Basel zu. Das Strafgericht ging wie die Anklage davon aus, dass der Beschuldigte mit Tötungsabsichten in der Wohnung erschienen war und aus Rachsucht auf Schwiegereltern und Ehefrau geschossen hatte, ohne dass er zuvor angegriffen worden wäre.
Nur dank Zufall habe es lediglich ein Todesopfer gegeben, sagte der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung: Denn an der Waffe des Beschuldigten traten Zündungsstörungen auf. Das Gericht ging auch davon aus, dass der Beschuldigte die Trennung von seiner Ehefrau nicht akzeptieren konnte und sich aus verletzter Eitelkeit und Männlichkeitswahn für erlittene Demütigungen rächen wollte.
Der Beschuldigte hatte erklärt, die Schwiegereltern und die Ehefrau seien auf ihn zugekommen und er habe auf deren Beine gezielt. Im Gerangel soll sich ein Schuss gelöst haben, der den Schwiegervater traf. Der Verteidiger plädierte auf ein Urteil wegen Gefährdung des Lebens und fahrlässiger Tötung oder allenfalls wegen eventualvorsätzlicher Tötung und eine Strafe von maximal neun Jahren.
Gerichtspräsident: «klar Mord»
Der Staatsanwalt wollte dagegen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Das Gericht folgte der Anklage und verhängte die Höchststrafe. «Für uns ist das klar Mord», sagte der Gerichtspräsident. Das Verschulden des Beschuldigten wiege äusserst schwer. «Sie wollten aus Rachsucht mehrere Menschen töten», sagte er.
Zu den Tötungsdelikten kamen Schuldsprüche wegen häuslicher Gewalt und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz hinzu. Ausserdem muss der Mann den Hinterbliebenen eine Genugtuung in Höhe von 160’000 Franken zahlen.
Der heute 31-Jährige war 2006 illegal in die Schweiz gekommen und hatte 2007 eine Schweizerin geheiratet. Das Gericht erachtete dies als Scheinehe; schon kurz nach der Scheidung im Frühling 2010 heiratete der Mann erneut. Seine zweite Ehefrau ist türkischer Herkunft, wuchs aber in Deutschland auf und lebt seit 2005 in der Schweiz.
Nachdem es zu häuslicher Gewalt gekommen war, flüchtete sie im Herbst 2012 mit der im Februar desselben Jahres geborenen Tochter ins Frauenhaus. Nach einem Monat kehrten sie in die frühere eheliche Wohnung zurück, aus der der Beschuldigte ausgezogen war. Der Mann durfte seine Tochter jeweils am Samstagnachmittag besuchen.