37 Aargauer Gemeinden erfüllen die Aufnahmepflicht für vorläufig Aufgenommene derzeit nicht. Sie haben deshalb vom Kanton eine Zuweisungsverfügung erhalten. Wer keine solchen Personen aufnimmt, zahlt ab Ende Juli 110 Franken pro Tag und Person.
Unter den 37 Gemeinden seien viele, die die Aufnahmepflicht nur teilweise noch nicht erfüllten, sagte Balz Bruder, der Sprecher des aargauischen Departementes Gesundheit und Soziales (DGS), am Dienstag ergänzend zu einem DGS-Communiqué.
Die meisten dieser Gemeinden hätten die gesetzliche Pflicht, eine gewisse Anzahl von vorläufig Aufgenommenen unterzubringen, nicht vorsätzlich nicht erfüllt. In diesen Gemeinde fehle es oftmals an Wohnraum.
Zuweisungsverfügen erhielten jene Gemeinden, welche die Aufnahmepflicht am Ende des ersten Quartals 2016 nicht erfüllten und diese auch in der Zwischenzeit nicht nachholten. Ebenfalls Post vom Kanton erhalten Gemeinden, die zum heutigen Zeitpunkt weder eine definitive noch eine verbindliche zeitnahe Zusage über die Aufnahme der von ihnen aufzunehmenden vorläufig aufgenommenen Personen gemacht haben.
Die Zuweisungsfrist wurde von den gesetzlich vorgesehenen mindestens 30 Tagen auf knapp acht Wochen erstreckt. Dies bedeutet, dass die Ersatzvornahme bei nicht erfolgter Erfüllung der Aufnahmepflicht erst ab dem 29. Juli 2016 erfolgt und die Entschädigung erst ab diesem Datum fällig wird.
Die kantonalen Stellen wiesen die Aargauer Gemeinden zudem darauf hin, dass das Staatssekretariat für Migration in den kommenden Wochen eine grössere Anzahl vorläufiger Aufnahmen verfügen könnte. Damit werde die Zahl der Menschen steigen, welche den Gemeinden zugewiesen werden müssten, schreibt das DGS.