37 Millionen für behindertengerechte Haltestellen in Basel

Die Tram- und Bushaltestellen in Basel können behindertengerecht umgebaut werden. Der Grosse Rat hat dafür 37 Millionen Franken gesprochen.

Die Rollstuhlfahrerin Sonja Häsler und der Fussgänger Christoph Meury testeten die Behindertenfreundlichkeit der Basler Infrastruktur (in TagesWoche Nr. 3/14; tageswoche.ch/+bjsmm). Ihr Urteil: ungenügend!

(Bild: Stefan Bohrer)

Die Tram- und Bushaltestellen in Basel können behindertengerecht umgebaut werden. Der Grosse Rat hat dafür 37 Millionen Franken gesprochen.

Das Bundesrecht verlangt, dass im Rahmen der Verhältnismässigkeit bis 2023 sämtliche Tram- und Bushaltestellen hindernisfrei gestaltet sind. Die zweite Phase der baselstädtischen Planung und Projektierung sowie die Umsetzung einer ersten Umbau-Etappe ist für die Jahre 2017 bis 2021 angesetzt.

Unter anderem sollen die Haltekanten erhöht werden, was etwa Rollstühlen einen niveaugleichen Zugang in Trams und Busse ermöglicht. Die Regierung hatte überdies die Ausstattung aller Trams mit Klapprampen vorgeschlagen, welche an manchen Haltestellen mit einer besonderen Situation nötig werden.

Der Sprecher von LDP und CVP/EVP warf dabei der Verwaltung punktuell Schlamperei vor, habe doch die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) festgestellt, dass nicht 60 Haltestellen, sondern nur vier stark von der Rampenfrage betroffen sind. Die UVEK hat daher den entsprechenden Kreditteil um 648’000 Franken gekürzt.

Zeit drängt

Das Grüne Bündnis beantragte ferner kurzfristig, dass alle Haltestellen-Aufhebungen oder -Verlegungen dem Grossen Rat vorgelegt werden sollen: Es zeichne sich ab, dass manche solchen Pläne längere Wege für mobilitätseingeschränkte Personen bedeuten würden. Ein Teil der Freisinnigen unterstützte diesen Antrag.

Die Ratsmehrheit jedoch sah damit den engen Zeitplan in Gefahr. Die Regierung hatte den fristgemässen Umbau von 80 bis 90 Prozent der Haltestellen in Aussicht gestellt. Müsse das Parlament wie beantragt mitreden, drohten Verzögerungen, hiess es. LDP und CVP/EVP warnten daher vor teuren Klagen von Behindertenverbänden.

Bau-und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels warf ein, dass angesichts der jeweiligen Kosten Haltestellenverlegungen wohl ohnehin dem Parlament vorzulegen seien. So lehnte der Grosse Rat den Antrag mit 58 gegen 23 Stimmen bei 10 Enthaltungen ab. Die ganze Vorlage wurde anschliessend mit 84 gegen 3 Stimmen gutgeheissen.

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