Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) hat die Rente eines Verstorbenen vier Jahre lang weiterbezahlt, weil jemand aus dessen Familie seine Unterschrift gefälscht hatte. Wegen dieses Falles verlangt die PKBS neu von Rentenbezügern regelmässig beglaubigte Lebensnachweise.
Gefälscht worden waren in Selbstdeklaration erstellte Lebensnachweise, welche die PKBS eingefordert hatte. Deswegen verlangt die PKBS neuerdings bei Rentenbeziehenden mit Wohnsitz ausserhalb von Basel-Stadt amtlich beglaubigte Nachweise. Die briefliche Aufforderung, solche einzureichen, hat bei Betroffenen teils erboste Proteste ausgelöst.
Die Staatsanwaltschaft bezifferte die Deliktsumme im betreffenden Fall am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda auf knapp 50’000 Franken. Bei vier Jahren betrügerischem Bezug handelt es sich also um keine grosse Rente. Die fehlbare Person lebt in der Schweiz – mehr mochte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht verraten.
Der Fall ist nach einer Anzeige der PKBS im vergangenen Jahr mit einem Strafbefehl wegen mehrfachen Betruges und mehrfacher Urkundenfälschung abgeschlossen worden. Dafür gab es eine „höhere Geldstrafe“, gegebenenfalls umwandelbar in Haft. Auch die Strafe will die Staatsanwaltschaft nicht beziffern.
Weil die fehlbare Person den Strafbefehl akzeptiert hatte, hat kein Prozess stattgefunden. Das Schnellverfahren ist mit rund 28’000 Strafbefehlen pro Jahr in Basel-Stadt heute die Regel; Strafbefehle werden nicht publiziert.