Ein 44-jähriger Vater hat sich vergeblich gegen den Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind, Inzest und Pornografie gewehrt. Das St. Galler Kantonsgericht sprach ihn in den Hauptanklagepunkten schuldig.
Die Berufungsverhandlung fand am vergangenen Montag statt. Am Mittwoch hat nun das Kantonsgericht das Urteil veröffentlicht. Im Gegensatz zum Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland entlastet es den 44-jährigen Deutschen von einem Teil der Pornografie-Vorwürfe.
Dabei ging es um 35 Abbildungen, die nicht tatsächliche Handlungen mit Minderjährigen zeigen. In der Mehrheit bestätigte das Gericht aber das Urteil der Vorinstanz und sprach den Mann wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit seiner Tochter, Inzest und Pornografie schuldig.
Es bestraft ihn mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 140 Franken. Ein Jahr muss er im Gefängnis verbüssen, der Rest wird mit einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben.
Berufung eingelegt
Der sechsfache Vater hatte in der Berufungsverhandlung einen Freispruch verlangt. Er frage sich jeden Tag, weshalb die Tochter diese Geschichten erzählt habe, erklärte er.
Nachdem er mit seiner zweiten Frau in die Schweiz gezogen sei, hätten sie beide gearbeitet und zur Betreuung der drei gemeinsamen Kinder ein Au-pair eingestellt. Der Umzug in die Schweiz habe der Tochter Probleme bereitet. Sie sei in ihrer Entwicklung zurückgeblieben, habe ins Bett gemacht und sich zur Einzelgängerin entwickelt.
Sowohl die Vorwürfe gegen ihn als auch die pornografischen Bilder auf dem Laptop könne er sich nicht erklären. Seine Tochter habe das Gerät von den Schwiegereltern geschenkt bekommen. Es sei gut möglich, dass sich die Aufnahmen bereits auf dem Computer befunden hätten. Das Video, das seine Tochter nackt auf dem Sofa zeige, sei möglicherweise von den Kindern erstellt worden, als sie mit dem Au-pair alleine zu Hause gewesen seien.
Aussagen in Zweifel gezogen
Die unerlaubten pornografischen Abbildungen könnten sich bereits auf dem Computer befunden haben, als er gebraucht in den Besitz der Familie gekommen sei, betonte seine Verteidigerin. Der Vater habe Schicht gearbeitet und gar keine Gelegenheit gehabt, die Tochter zu missbrauchen, da sowohl die kleineren Geschwister des Mädchens als auch das Au-pair bei Abwesenheit der Mutter im Hause gewesen seien. An den Aussagen des Kindes gebe es berechtigte Zweifel.
Die Anklage plädierte nicht nur auf Abweisung der Berufung, sondern beantragte auch eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 4 Jahre. Das Opfer leide zwar an einer Entwicklungsverzögerung, aber nicht an einer Wahrnehmungsstörung, erklärte die Staatsanwältin.
Das Mädchen habe detailliert geschildert, was sich zugetragen habe. Nie sei von einem anderen Mann die Rede gewesen. Immer habe sie vom Vater gesprochen. Die vielen Erklärungsversuche des Vaters, warum seine Tochter die Vorwürfe gegen ihn erhebe, müsse man als Schutzbehauptung sehen.
Mit dem Urteil folgte das Kantonsgericht grossmehrheitlich der Vorinstanz. Es auferlegte dem Beschuldigten auch die Mehrheit der Verfahrenskosten. Er muss rund 50’000 Franken bezahlen.