Der Krankenkassendachverband santésuisse hat im vergangenen Jahr 65 Verstösse gegen das Telefonwerbeverbot von Krankenkassen verzeichnet. 33 Verstösse gingen auf das Konto von Maklern und vier direkt auf das Konto von Krankenkassen.
Diese Krankenkassen wurden von santésuisse im direkten Gespräch an das Telefonwerbeverbot erinnert, wie dem aktuellen Newsletter „Brennpunkt“ von santésuisse zu entnehmen ist. Bei 28 Verstössen konnte nicht eruiert werden, wer genau angerufen hatte.
Insgesamt erhielt santésuisse via Webseite zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember des vergangenen Jahres 226 Meldungen über lästige Telefonwerbung. Die Bilanz falle für santésuisse positiv aus, weil die Zahl der Meldungen insgesamt „verhältnismässig gering“ sei.
Handlungsbedarf besteht gemäss santésuisse bei den wilden Maklern. Diese versuchten im Namen von Krankenkassen telefonisch Kunden zu gewinnen, ohne dass der genannte Versicherer etwas davon wusste. Diese Personen verkaufen teilweise legal im Auftrag von Krankenkassen Zusatzversicherungen, bieten gleichzeitig auch Grundversicherungen an, obwohl sie dies nicht dürften.
Telefonwerbung durch Krankenkassen ist aber nicht total verboten. Versicherer dürfen ihre ehemaligen Kunden noch bis fünf Jahre später anrufen. Weiterhin erlaubt ist auch die Telefonwerbung für Zusatzversicherungen. Kommt im Verlaufe eines solchen Gesprächs das Thema Grundversicherung auf, ist das zulässig.
Der Branchenkodex der Krankenkassen gilt seit dem 1. Juni 2011. Die Vereinbarung soll soll aggressive Formen des Telefonmarketings und das Auftreten von unqualifizierten, wilden Maklern unterbinden. Die Auswertung mache transparent, dass die Branchenvereinbarung von den Krankenversicherern weitgehend eingehalten werde, schreibt der Branchenverband.