80’000 Franken Strafe für Lohndumping bei den Swiss Indoors

Für die Beschäftigung scheinselbständiger ausländischer Messebauer zu Dumpinglöhnen bei den Swiss Indoors hat die Kontrollinstanz ZPK der Generalunternehmerin Uniplan eine Konventionalstrafe von insgesamt 82’000 Fr. aufgebrummt. Die Firma bestreitet die Vorwürfe.

Die Messebauer, die für den Generalunternehmer Uniplan bei den Swiss Indoors arbeiteten, erhielten knapp fünf Franken Stundenlohn (Archiv) (Bild: sda)

Für die Beschäftigung scheinselbständiger ausländischer Messebauer zu Dumpinglöhnen bei den Swiss Indoors hat die Kontrollinstanz ZPK der Generalunternehmerin Uniplan eine Konventionalstrafe von insgesamt 82’000 Fr. aufgebrummt. Die Firma bestreitet die Vorwürfe.

Als flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit mit der EU kontrolliert die Baselbieter Zentrale Paritätische Kontrollstelle (ZPK) mit kantonalem Leistungsauftrag nach Entsendegesetz, ob die Gesamtarbeitsverträge eingehalten werden. Das Tennisturnier Swiss Indoors findet in der St. Jakobshalle auf Baselbieter Boden statt.

Bei den Turnieren in den Jahren 2010 und 2011 waren 37 Messebauer aus Ungarn und Deutschland aufgefallen, die angaben, selbständig zu arbeiten und so nicht dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu unterstehen. Für die ZPK waren sie aber Scheinselbständige, wie ZPK-Präsident Daniel Münger am Donnerstag sagte, nachdem die Zeitung „TagesWoche“ online über den Fall berichtet hatte.

Knapp 5 statt über 30 Franken Stundenlohn

Die 37 Messebauer arbeiteten für denselben Auftraggeber und reisten zusammen per Bus an. Der Auftraggeber quartierte sie in einem Hotel im Elsass ein und stellte Material und Werkzeug. Teils habe die Uniplan sogar Firmen-Arbeitskleider bereit gestellt und diese vom Lohn abgezogen, war bei der ZPK zu erfahren.

Für die Kontrollstelle sind das klare Indizien, dass die Betreffenden dem GAV unterstehen. Dieser sieht Mindestgrundlöhne von 28.60 Franken plus Zulagen (13. Monatslohn, Nacht und Wochenende etc.) vor. Bezahlt worden seien im Schnitt bloss 4.72 Franken pro Stunde.

Zu Details will sich Münger mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äussern. Er stellt bereits klar, dass die ZPK den Lohndumping-Fall vors Zivilgericht bringen wolle, falls Uniplan die Konventionalstrafe nicht zahlt.

Die eigentliche Strafe macht rund 20’000 Franken aus; der Rest sind Kontroll- und Verfahrenskosten. Die ZPK weist unter anderem wegen aufwändigen Recherchen in der Heimat der 20 Deutschen und 17 Ungarn über 400 Arbeitsstunden aus. Die Zahlungsfrist für die Strafe läuft dieser Tage ab; fliesst kein Geld, folge die Betreibung.

Die Uniplan Switzerland AG mit Sitz in Basel liess am Donnerstag über ihre Anwälte ausrichten, dass das Unternehmen weiterhin die Vorwürfe der ZPK abstreitet.

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