Im Kanton Aargau erhalten im kommenden Jahr 87 Gemeinden insgesamt 47,8 Millionen Franken aus dem Finanzausgleich. Andererseits müssen 54 Gemeinden Abgaben von 27 Millionen Franken in den Finanztopf abliefern.
Einen Beitrag erhalten jene Gemeinden, deren Finanzbedarf im Basisjahr 2015 höher war als ihre Ertragskraft, wie das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) am Dienstag mitteilte. Zur Kasse gebeten werden je Gemeinden, deren Steuerkraft über dem Kantonsmittel lag und zudem den Finanzbedarf überstieg.
Im Basisjahr 2015 stieg der Finanzbedarf gegenüber dem Vorjahr um rund 1,5 Prozent. Die Ertragskraft liegt um 0,8 Prozent über den Vorjahreswerten. Aus diesem Grund erhöhte sich die Auszahlungssumme für 2017 um 3,2 Millionen Franken.
Nochmals Sonderbeiträge
Zudem erhalten 15 Gemeinden im kommenden Jahr Sonderbeiträge von 5,6 Millionen Franken, wie der Regierungsrat bereits Ende Juni mitgeteilt hatte. Es war geplant, diese als Übergangslösung konzipierten Sonderbeiträge aus dem ordentlichen Finanzausgleich Ende Jahr zu streichen.
Das vom Grossen Rat beschlossene Projekt zur Reform des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden und dem Kanton kann jedoch nicht wie geplant auf Anfang 2017 in Kraft treten. Gegen die zwei Vorlagen wurde im Juni das Referendum eingereicht.
Daher soll das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung um ein Jahr verlängert werden. Bei diesem Ausgleichsgesetz betragen die Beiträge und Abgaben je 24,3 Millionen Franken. 147 Gemeinden bekommen Geld überwiesen, 66 Gemeinden müssen Geld abliefern.
Verwaltung räumt Fehler ein
Weil der Finanz- und Lastenausgleich eine komplizierte Sache ist, unterlief selbst der Kantonsverwaltung bei den Berechnungen für das laufende Jahr ein Fehler. Wegen einer «Fehlinterpretation» wurden die Finanzbedarfsgrössen nicht korrekt ermittelt, wie das DVI einräumt.
Die notwendigen Anpassungen würden bei den meisten Gemeinden zu keinen oder relativ geringen Änderungen führen. Für ein Viertel der Gemeinden komme es jedoch zu grösseren Abweichungen gegenüber den ursprünglich berechneten Zahlen. 15 Prozent der Gemeinden profitieren nachträglich, während 10 Prozent in den sauren Apfel beissen müssen.