Die Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) kommt zum Schluss, dass Aarau für den Lichtausfall in der abgebrochenen Partie vom 13. März gegen den FCZ kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.
Eine Forfaitniederlage gegen Aarau steht damit ausser Diskussion. Die SFL wird die Begegnung der Challenge League in den kommenden Tagen nach Rücksprache mit den Klubs und den Behörden neu ansetzen.
Wegen des Lichtausfalls entschied der Schiedsrichter, den Spielbeginn auf 20.10 Uhr zu verschieben. Als das Licht nach 30 Sekunden Spielzeit erneut ausfiel und der Spielleiter keine Möglichkeit sah, das Spiel innert der reglementarisch vorgeschriebenen Frist von 30 Minuten wieder aufzunehmen, brach er die Partie um 20.30 Uhr ab.
Aufgrund der Vorkommnisse eröffnete die Disziplinarkommission der SFL ein Verfahren. Im Rahmen der Ermittlungen gab die Kommission eine neutrale, externe Expertise in Auftrag. Daraus geht klar hervor, dass der FC Aarau weder für den fraglichen Lichtausfall an sich verantwortlich gemacht werden kann, noch dafür, dass es unmöglich war, den Schaden innerhalb der Frist zu beheben, was eine Austragung des Spiels ermöglicht hätte. Der Entscheid der Disziplinarkommission ist endgültig und nicht anfechtbar.