Aargau entzieht umstrittenem Arzt Berufsausübungsbewilligung

Der Kanton Aargau hat einem umstrittenen Arzt die Berufsausübungsbewilligung für selbständig tätige Ärzte entzogen. Der Regierungsrat hat die Beschwerde des umstrittenen Arztes in Rudolfstetten AG abgewiesen. Der Arzt hat zwei Monate Zeit, seine selbständige Tätigkeit einzustellen.

Der Kanton Aargau hat einem umstrittenen Arzt die Berufsausübungsbewilligung für selbständig tätige Ärzte entzogen. Der Regierungsrat hat die Beschwerde des umstrittenen Arztes in Rudolfstetten AG abgewiesen. Der Arzt hat zwei Monate Zeit, seine selbständige Tätigkeit einzustellen.

Aufgrund der zahlreichen, teils wiederholt begangenen Verfehlungen sei dem Beschwerdeführer die erforderliche Vertrauenswürdigkeit abzusprechen, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Das Departement Gesundheit und Soziales habe dem Arzt die Berufsausübungsbewilligung zurecht entzogen.

Der Arzt verstiess gemäss Regierungsrat wiederholt gegen das Selbstdispensationsverbot (Abgabe von Medikamenten). Im Zusammenhang mit diesen Verstössen und aufgrund von Verfehlungen bei der Kontrolle und Lagerung von Betäubungsmitteln sei von einer schuldhaften Verletzung der Berufspflicht auszugehen.

Das Bezirksgericht Bremgarten sprach den Arzt im Juli des mehrfachen widerrechtlichen Umgangs mit Betäubungsmitteln für schuldig. Er wurde verurteilt, weil er bei einer Suchtbehandlung 4600 Ritalintabletten abgegeben hatte. Die bedingte Geldstrafe beläuft sich auf 120 Tagessätze à 910 Franken und unterliegt einer Probezeit von zwei Jahren.

Der aus Deutschland stammende Arzt muss eine Busse von 5000 Franken bezahlen, wie der Regierungsrat entschied. Der Arzt hat nun zwei Monate Zeit, seine selbständige Tätigkeit einzustellen. Als angestellter Arzt darf er jedoch weiterhin im Aargau tätig sein.

Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates ist noch nicht rechtskräftig. Der Arzt kann den Entscheid innert 30 Tagen beim kantonalen Verwaltungsgericht anfechten. Danach steht ihm der Weiterzug ans Bundesgericht offen.

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