Aargau führt schwarze Liste über säumige Prämienzahler ein

Im Kanton Aargau wird eine schwarze Liste über säumige Krankenkassen-Prämienzahler geschaffen. Der Grosse Rat hat am Dienstag die notwendige Gesetzesrevision nach zweiter Beratung mit 92 zu 36 Stimmen gutgeheissen. Der Kanton rechnet mit Einsparungen von einer halben Millionen Franken pro Jahr.

Im Kanton Aargau wird eine schwarze Liste über säumige Krankenkassen-Prämienzahler geschaffen. Der Grosse Rat hat am Dienstag die notwendige Gesetzesrevision nach zweiter Beratung mit 92 zu 36 Stimmen gutgeheissen. Der Kanton rechnet mit Einsparungen von einer halben Millionen Franken pro Jahr.

Das Gesetz gilt bereits am dem 1. Juli. Das Parlament beschloss diese vorzeitige Inkraftsetzung mit 90 zu 39 Stimmen. Säumige Prämienzahler werden ab diesem Zeitpunkt mit einem Leistungsaufschub belegt.

Einzig bei Notfällen wird die öffentliche Hand die Kosten bezahlen. Das sieht die beschlossene Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vor. Das Parlament hofft, mit dieser Massnahme die Zahlungsmoral der Versicherten zu bessern.

Einblick in die Liste sollen die Leistungserbringer, die Gemeinden für ihre Einwohnenden und der Kanton erhalten. Bezüger von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen sowie Kinder und Jugendliche werden nicht auf die Säumigenliste gesetzt.

Auch in der zweiten Lesung der Vorlage machten sich am Dienstag die bürgerlichen Parteien für die Vorlage stark. Sie meldeten sich nicht mehr Wort. SP, EVP und Grünliberale wehrten sich erneut gegen eine vorzeitige Einführung der schwarzen Liste.

Aargau zahlte 2012 rund 8 Millionen Franken

Im Aargau beliefen sich 2012 die ausgewiesenen Forderungen aus Krankenkassenausständen auf 9,5 Millionen Franken. Davon musste der Kanton 85 Prozent, also rund 8 Millionen Franken, übernehmen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass der Kanton wegen der schwarzen Liste eine halbe Millionen Franken weniger bezahlen muss.

Per Anfang 2012 war das System des Leistungsaufschubs bei fälligen Krankenkassenausständen aufgehoben worden. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung wurde den Kanton dafür die Möglichkeit gegeben, eine schwarze Liste einzuführen.

Grundsätzlich sind die Kantone verpflichtet, 85 Prozent der Gesamtforderungen aus der obligatorischen Grundversicherung zu übernehmen, die zur Ausstellung eines Verlustscheins führten.

Mehrere Kantone führen bereits Listen

Als erster Kanton setzte der Thurgau auf Säumigenliste. Auch die Kantone Solothurn und Luzern kennen seit 2012 solche Listen. Im Kanton Solothurn sind 500 Personen auf der Liste eingetragen, im Kanton Luzern 4800 Personen.

Im Kanton Schwyz lehnte das Parlament die Einführung einer Liste ab. Der administrative Aufwand sei zu hoch und bringe finanziell wenig, hiess es.

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