Aargau: Hürde für Prämienverbilligung soll erhöht werden

Im Kanton Aargau soll die Hürde für einen Anspruch auf die Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung erhöht werden. Eine vorberatende Kommission des Grossen Rates will die Einkommensgrenze per 2015 um 0,5 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent anheben.

Im Kanton Aargau soll die Hürde für einen Anspruch auf die Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung erhöht werden. Eine vorberatende Kommission des Grossen Rates will die Einkommensgrenze per 2015 um 0,5 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent anheben.

Der Kanton würde so 12 Millionen Franken pro Jahr sparen. Derzeit könnten auch Personen von der Prämienverbilligung profitieren, die eine Unterstützung gar nicht nötig hätten, teilte die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) am Montag mit.

Sie forderte den Regierungsrat auf, dem Parlament umgehend die notwendige Änderung des Dekretes vorzulegen. Eine Minderheit der Kommission befürchtete, dass diese Sparmassnahme zu höheren Kosten in der Sozialhilfe bei den Gemeinden führen würde.

Der Kanton Aargau zahlt in diesem Jahr rund 280 Millionen Franken an Prämienverbilligungen aus. 63’200 Personen erhalten Beiträge. Der Kanton und der Bund finanzieren die Prämienverbilligungen.

Nächster Artikel