Aargau kämpft mit Ausbildungsverpflichtungen gegen Pflegenotstand

Im Kanton Aargau müssen Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie die Spitex gemeinsam mehr Pflegepersonal ausbilden. Das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat eine entsprechende Ausbildungsverpflichtung erlassen. Pro Jahr werden 550 Personen zu wenig ausgebildet.

Im Kanton Aargau müssen Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie die Spitex gemeinsam mehr Pflegepersonal ausbilden. Das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat eine entsprechende Ausbildungsverpflichtung erlassen. Pro Jahr werden 550 Personen zu wenig ausgebildet.

Der Aargau wolle einen Pflegenotstand verhindern, sagte Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli (Grüne) am Montag vor den Medien in Aarau. Studien gingen davon aus, dass allein bis ins Jahr 2020 zwischen 13 und 25 Prozent mehr Personal im Gesundheitswesen notwendig seien.

Bei der Ausbildungsverpflichtung stützt sich der Kanton auf das seit Anfang Jahr geltende neue Pflegegesetz. Es gibt dem Kanton die Möglichkeit, Massnahmen zu treffen, damit genügend Fachpersonal für die ambulante und stationäre Pflege zur Verfügung steht.

Eine Umfrage bei den 200 Einrichtungen ergab, dass per Ende 2011 insgesamt 1515 Ausbildungsstellen angeboten wurden. Bei einem Bedarf von 2070 Ausbildungsstellen wurden damit 555 oder 27 Prozent Lernende und Studierende zu wenig ausgebildet.

Spitäler und Kliniken hatten 977 Ausbildungsplätze, gefolgt von Langzeitinstitutionen mit 496 und den Spitexorganisationen mit 42 Ausbildungsplätzen.

Gesundheitsdirektorin Hochuli betonte, es brauche erhebliche Anstrengungen, damit ein Engpass abgewendet werden könne. Der Kanton habe deshalb die Zusammenarbeit mit den Spitälern, Kliniken sowie Alters- und Pflegeheimen und mit den Spitexorganisationen gesucht.

Druck ab Jahr 2016

Konkret umgesetzt wird die Ausbildungsverpflichtung mit einem neuartigen Bonus-Malus-System. Ab dem Jahr 2016 werden überdurchschnittliche Ausbildungsleistungen mit einem Bonus abgegolten.

Unterdurchschnittliche Ausbildungsleistungen müssen mit dem dreifachen Differenzbetrag in einen Ausbildungspool abgegolten werden. Institutionen, die dauerhaft weder selber ausbilden, noch Ausbildungsleistungen einkaufen, werden die Voraussetzungen für einen Listenplatz nicht mehr erfüllen.

Eine paritätisch zusammengesetzte Steuerungskommission überwacht die Umsetzung der Verpflichtungen. Die Kommission besteht aus Vertretern des DGS, des Spitexverbandes, des Vereins Aargauischer Spitäler, der Kliniken und Pflegeinstitutionen sowie des Departementes Bildung, Kultur und Sport.

Die Ausbildungsverpflichtung sei eine „sehr gute Sache“, sagte Yvonne Biri, Pflegedirektorin und Mitglied der Leitung des Kantonsspitals Baden (KSB), vor den Medien. Der Personalbedarf der Zukunft sei der Ausbildungsauftrag von heute. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen sei vorhanden.

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