Im Kanton Aargau sind im Zusammenhang mit der Vogelgrippe bislang keine auffälligen Wildvogelfunde gemacht worden. An keinen verendet aufgefundenen Wasservögeln mussten gemäss Kantonsbehörden Proben zur Untersuchung genommen werden.
Die Situation müsse je nach Entwicklung der Seuchenlage in Mitteleuropa weiterhin beobachtet werden, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Freitag mit.
Verdächtige Funde sollten gemeldet werden. Wenn mehrere tote Wildvögel innert kurzer Zeit am selben Ort gefunden würden, so sei der örtliche Jagdaufseher oder ein Tierarzt zu benachrichtigen. Dieser sorge für das Einsammeln und Einsenden von verdächtigen Tieren zur Untersuchung.
Um den Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln und damit das Risiko einer Übertragung des Virus H5N8 möglichst zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke von Hausgeflügel schweizweit ab sofort in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden.
Kanton informiert Geflügelhalter direkt
Damit diese Massnahmen auch im Aargau flächendeckend umgesetzt werden, hat der kantonale Veterinärdienst die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter direkt per Brief informiert. Märkte und Ausstellungen mit Geflügel sind bis auf weiteres nicht erlaubt. Die Massnahmen sind vorerst bis Ende Januar befristet.
Alle Geflügelhaltungen, also auch Hobbyhaltungen, müssen amtlich registriert sein. Der Veterinärdienst forderte Geflügelhalter auf, die bei der Abteilung Landwirtschaft des Kantons noch nicht registriert sind, dies umgehend nachzuholen.
Nachdem über die letzten zehn Tage zahlreiche Wasservögel auf dem Bodensee am Vogelgrippevirus H5N8 verendet sind, wurde die hochansteckende Krankheit bei Wildvögeln auch auf weiteren Seen in der Westschweiz festgestellt. Der Vogelgrippe-Erreger ist vermutlich von Zugvögeln aus Zentralasien nach Mitteleuropa getragen worden.