Aargau lehnt gekrümmten Nordanflug aus Westen ab

Der Kanton Aargau lehnt den gekrümmten Nordanflug als Betriebskonzept des Flughafens Zürich ab. Dieses Anflugverfahren würde für das Surbtal eine unzumutbare Doppelbelastung bedeuten, hält der Aargauer Regierungsrat in seiner Stellungnahme an den Bund fest.

Der Kanton Aargau lehnt den gekrümmten Nordanflug als Betriebskonzept des Flughafens Zürich ab. Dieses Anflugverfahren würde für das Surbtal eine unzumutbare Doppelbelastung bedeuten, hält der Aargauer Regierungsrat in seiner Stellungnahme an den Bund fest.

Der Aargau müsse bei allen sechs vorgeschlagenen Varianten mit mehr Fluglärm rechnen, sagte Peter C. Beyeler, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), am Donnerstag vor den Medien in Aarau.

Die gekrümmten Nordanflüge (früher gekröpfte Nordanflüge genannt) aus Westen und Osten würden zudem erhebliche Nachteile bezüglich Sicherheit sowie Kapazität gegenüber einem geraden Anflug aufweisen.

So bedeute ein gekrümmter Nordanflug aus Westen ein massiv erhöhtes Risiko, weil mit Rückenwind geflogen werden müsse. Zudem müsse bei dieser Anflugsvariante davon ausgegangen werden, dass keine Starts erfolgen können.

Dies könne für den Kanton Aargau zwar vorteilhaft sein, schränke jedoch den Flughafen ein. Zudem müssten beim gekrümmten Nordanflug aus Westen die AKW Beznau I und II sowie Leibstadt und das Zwischenlager Würenlingen (ZWILAG) im Aaretal überflogen werden.

Keine Doppelbelastung für Osten

Weiter verfolgen will der Aargau einzig die Varianten 3b mit einem Anflug über den gekrümmten Nordanflug über Osten sowie die Variante 6, bei der während den morgendlichen Sperrzeiten an allen Tagen das Südkonzept eingesetzt würde.

Die Variante 1 fällt für den Regierungsrat wegen einer einseitigen Verteilung der Flüge über Osten ausser Betracht. Die maximale Entlastung des Südens und die Doppelbelastung des Ostens widerspreche dem Farinessprinzip.

Kritik an Unterlagen des BAZL

Es handle sich bloss um eine vorläufig Stellungnahme, hielt der Aargauer Regierungsrat Beyeler fest. In den Unterlagen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) fehlten entscheidende Daten. So seien die Auswirkungen der Varianten nicht bekannt.

Die zusätzlich von Lärm belasteten Gebiete seien nicht benannt worden. Der Aargau erwarte, dass der Bund die Unterlagen nun vervollständigt und ein zweites Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Dabei will der Aargau auch die Gemeinden mit einbeziehen.

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