Aargau lehnt zusätzliche Entschädigungen für Stromnetze ab

Der Aargauer Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Stromnetz-Strategie des Bundes. Er hält jedoch nichts von der Idee, mit zusätzlichen Entschädigungen die Akzeptanz von neuen Stromnetzleitungen erhöhen zu wollen.

Der Aargauer Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Stromnetz-Strategie des Bundes. Er hält jedoch nichts von der Idee, mit zusätzlichen Entschädigungen die Akzeptanz von neuen Stromnetzleitungen erhöhen zu wollen.

Dieses Vorgehen sei bei Infrastrukturen „sehr problematisch“, heisst es in der Stellungnahme des Regierungsrates vom Freitag an das Bundesamt für Energie (BFE). Es sei bedenklich, wenn bei Infrastrukturprojekten einzig Stromleitungen bevorzugt behandelt werden sollten.

Das könne eine präjudizierende Wirkungen auf andere Projekte wie Strassen oder Eisenbahnlinien haben. Der Aargau glaube auch nicht daran, dass mit Abgeltungen der als Konsequenz der Energiestrategie 2050 notwendige Netzausbau beschleunigt werden könne.

Zugang zum Bundesgericht nicht einschränken

Der Regierungsrat stützt den Bund bei dessen Absicht, die Bewilligungsverfahren für Stromnetze zu optimieren und zu verkürzen. Er ist allerdings dagegen, den Zugang ans Bundesgericht zu erschweren.

Der Bund schlug vor, dass Beschwerden nur dann ans Bundesgericht weitergezogen werden können, wenn es um „Fragen von grundsätzlicher Bedeutung“ geht. Der Regierungsrat zweifelt, ob diese Beschränkung die Dauer des Bewilligungsverfahrens für Stromnetze verkürzen wird.

Erfahrungen zeigten, dass die teilweise ausserordentlichen Zeitverzögerungen in den Verfahren nicht auf Stufe des Bundesgerichtes erfolgt seien. Der Regierungsrat spricht sich auch gegen verbindliche Gesamtfristen für die Realisierung von Netzprojekten aus.

Gesamtfristen seien „problematisch“, hält er fest. Es bestehe die Gefahr, dass die letzten Teilschritte unter einem übertriebenen Zeitdruck gemachten werden müssten.

Im Grundsatz unterstützt der Regierungsrat jedoch die Stossrichtung des Bundes. Die rechtzeitige Bereitstellung eines bedarfsgerechten Stromnetzes sei von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung.

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