Aargau: Neuer Anlauf für Umsetzung des Gewässerschutzes des Bundes

Der Aargauer Regierungsrat hat einen neuen Vorschlag präsentiert, wie er die Vorgaben des Bundes zum Gewässerschutz erfüllen will. Entlang der Flüsse Aare, Reuss und Limmat soll die Uferbreite um zwei auf 15 Meter vergrössert werden.

Der Aargauer Regierungsrat hat einen neuen Vorschlag präsentiert, wie er die Vorgaben des Bundes zum Gewässerschutz erfüllen will. Entlang der Flüsse Aare, Reuss und Limmat soll die Uferbreite um zwei auf 15 Meter vergrössert werden.

Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone, entlang der oberirdischen Gewässer Freiräume auszuscheiden. Der Bund setzt den Kantonen eine Frist bis Ende 2018.

Bis die Vorgaben umgesetzt sind, gelten Übergangsbestimmungen des Bundes. Diese schränken das Bauen auf sehr breiten Uferstreifen stark ein.

Der Aargauer Regierungsrat schlägt in einem am Freitag veröffentlichten Bericht vor, bei den meisten Gewässern die Breite der Uferstreifen im Baugesetz zu verankern.

Die Streifen sollen für kleine Gewässer 6 Meter und für grosse Gewässer wie Aare, Reuss und Limmat 15 Meter betragen. Bei diesen Flüssen gilt derzeit ein Gewässerabstand von 12 Metern für Bauten und Anlagen. Auch bei Seen und grösseren stehenden Gewässern soll der Mindestabstand künftig 15 Meter betragen.

Spezialkarte für grössere Bäche

Mit dieser Bestimmung im Baugesetz könnten rund 80 Prozent der Fälle geregelt werden, heisste es im Bericht für die Anhörung bei Parteien und Verbänden. In den übrigen Fällen, also für 2 bis 15 Meter breite Fliessgewässer, will der Regierungsrat eine Gewässerraumkarte erstellen. Diese Karte soll für die Behörden verbindlich sein.

Der Regierungsrat verspricht, die Karte bis Ende Jahr vorzulegen. Diese soll die Grundlage für eine einheitliche Umsetzung der Gewässerräume auf kommunaler Ebene bilden. Die Gemeinden sollen dann die Gewässerräume in ihrer Nutzungsplanung eigentumsverbindlich ausscheiden.

Verwaltungsgericht rüffelte Kanton

Der Aargau tut sich schwer, die Vorgaben des Bundes beim Gewässerschutz umzusetzen. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte 2010 auf Antrag von Umweltverbänden und des Fischereiverbandes vier Bestimmungen der Vollzugsverordnung des Regierungsrates aufgehoben. Deshalb musste der Regierungsrat nun über die Bücher.

Zudem beschloss der Grosse Rat im Juli 2013 eine Standesinitiative. In der Eingabe an die eidgenössischen Räte fordert das Parlament, dass das Gewässerschutzgesetz gelockert wird, um eine „massvolle“ Umsetzung zu ermöglichen. Andenrfalls könnten grosse Flächen von eingezontem Bauland in der Nähe von Gewässern nicht mehr genutzt werden, hiess es.

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