Die Nutzung des tiefen Untergrundes und die Gewinnung von Bodenschätzen werden im Aargau geregelt. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Das entsprechende Gesetz schafft die Grundlagen für die Nutzung der Tiefenwärme.
Nach der zweiten Lesung der Vorlage stimmte der Grosse Rat der notwendigen Änderung der Kantonsverfassung und dem Gesetz mit grosser Mehrheit zu. Bei der ersten Beratung im November hatte die SVP-Fraktion die Vorlage abgelehnt.
Das kantonale Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB) legt viele Details fest, um Nutzungskonflikte zu verhindern.
Die gebräuchliche Erdwärmenutzung wird im GNB wie bisher unbürokratisch gehandhabt. Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von 400 Metern zur Heizung von Liegenschaften fallen nicht unter das Regalrecht. Sie werden weiterhin nach dem Umweltrecht bewilligt.
Der Aargau setze mit dem Gesetz ein Zeichen, sagte Regierungsrat Peter C. Beyeler (FDP). Die Regelungen hätten „Mustercharakter für andere Kantone“.