Der vom Aargauer Kantonsparlament beschlossene Lohndeckel von 600’000 Franken pro Jahr für das Topkader der Aargauischen Kantonalbank (AKB) gibt weiter zu reden. Der Regierungsrat schlägt ein flexibleres Vergütungssystem für die Geschäftsleitung der Staatsbank vor.
Damit sollten negative Auswirkungen der Lohnbeschränkung auf die AKB abgeschwächt sowie die Stärke und Konkurrenzfähigkeit der Bank gesichert werden, teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit.
Der Grosse Rat hatte im Dezember bei der ersten Beratung des Gesetzes über die AKB beschlossen, dass die Geschäftsleitungsmitglieder höchstens doppelt so viel wie Aargauer Regierungsräte verdienen. Der Grundsatz bedeutet, dass die Topkader maximal 600’000 Franken pro Jahr kassieren.
Gegen den Widerstand des Regierungsrates entschied das Parlament auf Antrag der SVP, dass die Bankenchefs auch bei den Vorsorgeleistungen an die kurze Leine genommen werden. Sie sollen gleich behandelt werden wie alle anderen Mitarbeitenden.
Der amtierende Direktionspräsident Rudolf Dellenbach verdiente 2014 brutto 930’000 Franken, wie aus der Botschaft des Regierungsrates hervorgeht. Der Chef der Neuen Aargauer Bank (NAB), der direkten Konkurrenz der Kantonalbank, erhielt eine Vergütung von 1,05 Millionen Franken.
Grundlohn von 500’000 Franken vorgeschlagen
Mit Blick auf die zweite Beratung des Gesetzes legte der Regierungsrat am Freitag eine neue Variante für das Vergütungssystem auf den Tisch. Der maximale Grundlohn eines Geschäftsleitungsmitgliedes soll bei 500’000 Franken liegen – dies mit einer Bandbreite von plus oder minus 10 Prozent..
Zu diesem Grundlohn soll eine erfolgsabhängige variable Vergütung von maximal 30 Prozent gewährt werden. Der Regierungsrat schlägt weiter vor, dass der Sparbeitrag an die vom Arbeitgeber bezahlte Vorsorge-Versicherung höchstens 100’000 Franken beträgt.
Der Grosse Rat soll den Grundlohn an die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Teuerung anpassen können. Der Regierungsrat will im Gesetz verankern, dass das Topkader etwa keine Abgangsentschädigungen und keine Vergütungen im Voraus erhalten.
Lohngefüge der zweiten Führungsebene wankt
Die vom Parlament beschlossene Lohnbeschränkung hätte gemäss Regierungsrat «erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität» der AKB als Arbeitgeberin.
Die Bank werde auch im Wettbewerb gegenüber anderen Banken benachteiligt. «Die Bankenplätze Zürich und Basel liegen in Pendeldistanz und bieten bereits heute attraktive Verdienstmöglichkeiten», schreibt der Regierungsrat.
Der Lohndeckel habe zudem Auswirkungen auf das Lohngefüge der zweiten Führungsebene. Rund 70 Änderungskündigungen wären gemäss Regierungsrat notwendig. Diese Mitarbeitenden hätten mittel- bis längerfristig keine Perspektiven mehr, sich beim Lohn zu verbessern.
Das letzte Wort in dieser Sache ist noch nicht gesprochen. Der Grosse Rat wird im Juni über das AKB-Gesetz und den neuen Vorschlag des Regierungsrates entscheiden. Möglicherweise wird das Volk letztlich über das Gesetz entscheiden.