Aargau saniert zwei Durchgangsplätze für Fahrende

Der Kanton Aargau saniert die bestehenden Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende in Aarau und Windisch. Die Plätze verfügen künftig über Sanitärcontainer. Der Grosse Rat hatte dem Konzept bereits vor vier Jahren zugestimmt.

Der Kanton Aargau saniert die bestehenden Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende in Aarau und Windisch. Die Plätze verfügen künftig über Sanitärcontainer. Der Grosse Rat hatte dem Konzept bereits vor vier Jahren zugestimmt.

Beim Durchgangsplatz in Windisch stehen den Fahrenden neu ein Sanitärcontainer mit zwei Toiletten und einer Dusche sowie eine Zapfstelle für den Strombezug gegen Vorauszahlung zur Verfügung, wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Mittwoch mitteilte.

Dieses Angebot werde rege benützt und erleichtere der Gemeindeverwaltung die Bewirtschaftung des Platzes. Die Gemeinde betreibt den Durchgangsplatz seit 1986. Der Platz neben dem Freibad ist ausserhalb der Badesaison geöffnet und für maximal zwölf Wohnwagengespanne ausgelegt.

Auch beim Durchgangsplatz in Aarau wird ein Sanitärcontainer aufgestellt. Die Platz soll im kommenden Frühling wieder eröffnet werden. Der Kanton finanziert die Sanierungen der Plätze. Für deren Betrieb sind die Gemeinden verantwortlich.

Schwierige Suche nach Standorten

Der Kanton sucht noch immer Standorte für drei weitere Durchgangsplätze und für einen Standplatz. Diese Halteplätze entsprechen gemäss Kanton einem ausgewiesenen Bedürfnis. In den Gemeinden stossen sie jedoch auf Vorbehalte.

Im März 2010 hatte der Grosse Rat gegen die Stimmen der SVP-Fraktion beschlossen, den Mangel an Halteplätzen für Schweizer Fahrende zu beheben.

Das Parlament verankerte gleichzeitig die bestehenden Halteplätze in Aarau, Kaiseraugst, Spreitenbach, Windisch und Zofingen im Richtplan, der für die Behörden verbindlich ist.

Vor vier Jahren hatte der Grosse Rat einen Kredit von 2,1 Millionen Franken bewilligt, um Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende einzurichten. Das Parlament beschloss damals, dass die Plätze in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden müssen.

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