Der Kanton Aargau will rechtsmedizinische Leistungen ab 2014 vom Kantonsspital Aarau beziehen statt wie derzeit vom Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern. Der Kanton erhofft sich Vorteile von der Nähe des Dienstleisters.
Der Bedarf an rechtsmedizinischen Leistungen habe sich in den letzten Jahren vor allem bei der Verkehrsmedizin wesentlich verändert, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Es geht auch um Leistungen wie Autopsien und DNA-Analysen.
Es habe für die Kantonspolizei und die Strafverfolgungsbehörden entscheidende Vorteile, wenn die Erbringer der rechtsmedizinischen Leistungen im Kanton selber präsent seien, hält der Regierungsrat fest.
Das Kantonsspital Aarau baute im vergangenen Jahr ein eigenes Institut für Rechtsmedizin (IRMAG) mit den Abteilungen forensische Medizin, forensische Genetik, forensische Toxikologie und Verkehrsmedizin auf.
Die Schlüsselstellen konnten gemäss Regierungsrat mit erfahrenen Fachpersonen besetzt werden. Mehrere Ärzte wechselten vom IRM Bern zum Institut am Kantonsspital Aarau.
Wenn sich der Kanton und das Institut in Aarau handelseinig werden, will der Regierungsrat den seit 1996 mit dem IRM der Universität Bern bestehenden Vertrag auf Ende 2013 künden.