Aargau setzt Bundesvorgaben bei BVG-Aufsicht um

Der Kanton Aargau hat eine BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) auf die Beine gestellt. Mit der öffentlich-rechtlichen Anstalt erfüllt der Kanton eine Vorgabe des Bundes. Der Aargau strebt eine Zusammenarbeit mit dem Nachbarkanton Solothurn an.

Der Kanton Aargau hat eine BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) auf die Beine gestellt. Mit der öffentlich-rechtlichen Anstalt erfüllt der Kanton eine Vorgabe des Bundes. Der Aargau strebt eine Zusammenarbeit mit dem Nachbarkanton Solothurn an.

Die BVSA nahm die Arbeit bereits Anfang Januar auf, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Der Regierungsrat hatte eine entsprechende Übergangsregelung in Kraft gesetzt.

Im August 2013 soll das neue Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht diese Übergangsregelung ablösen. Der Regierungsrat schickte nun den Entwurf des Gesetzes in die Anhörung bei Parteien und Verbänden.

Das Gesetz beinhalte die weitgehend gleichen Bestimmungen wie die Übergangsregelung und setze die Vorgaben des Bundes um, hält der Regierungsrat fest. Der Bund will mit der Reform die Aufsicht über die zweiten Säule (berufliche Vorsorge) stärken.

Die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt soll im Aargau fünf bis sieben Mitarbeitende zählen und gleich auch die Aufsicht über die klassischen Stiftungen sicherstellen. Um Synergien zu nutzen, strebt der Regierung eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen an, vor allem mit dem Kanton Solothurn.

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