Im Kanton Aargau gilt für ausländische Ärzte per sofort eine Zulassungsbeschränkung. Das kantonale Departement von Franziska Roth (SVP) begründet den Entscheid auch damit, dass es zu Problemen bei der Qualität gekommen sei.
Eine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erhält nur noch, wer über eine Medizinalausbildung in der Schweiz verfügt oder mindestens drei Jahre in der Schweiz als Arzt an einer anerkannten Weiterbildungsstelle tätig war. Das teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Mittwoch mit.
Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass bei ausländischen Ärzten, die direkt in die Schweiz einreisten oder ohne Kenntnis der schweizerischen Verhältnisse ihre Tätigkeit aufnähmen, ein «Qualitäts- und Erfahrungsproblem» bestehen könne.
Das DGS führte die Zulassungsbeschränkung nach einer Neubeurteilung mit dem Aargauischen Ärzteverband ein. Nicht betroffen von der Beschränkung sind Ärztinnen und Ärzte, die beim Kanton bereits früher ein Gesuch einreichten. Auch Spitalärzte fallen nicht unter die Zulassungsbeschränkung.
Der Bund beschränkt die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Aargau sah bislang jedoch Ausnahmen vor.