Die Aargauer Regierung beurteilt den Staatsvertrag zum Flughafen Zürich mit Deutschland nur als teilweise befriedigend. Weil der Schweiz mit der Ablehnung des Vertrags ein unkalkulierbares Risiko droht, stimmt der Regierungsrat dem Staatsvertrag trotzdem zu.
Deutschland würde bei einer Ablehnung die Regeln für den süddeutschen Luftraum wohl einseitig und kurzfristig verschärfen, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. Für den Aargau bleibe auch bei einer Annahme des Staatsvertrags eine grosse Unsicherheit
Die Zahl der Anflüge über Süddeutschland werde sich gegenüber heute um knapp einen Fünftel verringern. Über welche Regionen diese Anflüge neu geführt und wie die Starts neu verteilt werden, sei im Staatsvertrag nicht geregelt, hielt der Regierungsrat fest. Das Verhandlungsergebnis sei nur teilweise befriedigend.
Der Aargau bedauert, dass Nordstarts geradeaus nach wie vor nicht zulässig sind. Unabhängig von der allfälligen Einführung des gekröpften Nordanflugs müsse der Aargau mit einer Mehrbelastung rechnen, da mit einer Umverteilung der Starts zu rechnen sei.
Der gekröpfte Nordanflug mit Anflug von Westen in Kombination mit der Startroute über das Surbtal werde grundsätzlich abgelehnt, machte der Regierungsrat klar. Dies werde der Aargau auch in der gesonderten Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens im November 2012 einbringen.