Im Kanton Aargau gelten ab Anfang 2015 vereinfachte Brandschutzvorschriften. Der Kanton übernimmt die seit 2005 in der gesamten Schweiz geltenden Vorschriften. Die Gemeinden und der Kanton erteilen wie bisher die Brandschutzbewilligungen.
Die revidierte Brandschutzverordnung trage der Forschung und der europäischen Normierung Rechnung, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Montag mit. Sie führe für Bauherren und Eigentümer zu spürbaren Erleichterungen.
Die Anzahl Treppenhäuser und Fluchtwege wurde bis anhin abhängig von der Grundfläche festgelegt. Neu ergibt sich die Anzahl der Treppenhäuser und Fluchtwege allein aus der Nutzung oder aus der Einhaltung der Fluchtwegdistanzen.
Dank modernem Ingenieurholzbau sind Holzkonstruktionen gemäss Staatskanzlei nicht mehr gleich brandgefährlich wie bisher. Deshalb sind künftig Holzkonstruktionen bis zur Hochhausgrenze, welche auf 30 Meter festgelegt wurde, erlaubt.
Weil grössere Flächen in Industrie und Gewerbe nicht grundsätzlich grössere Risiken bergen, wurden die Brandabschnittsflächen, die massgeblich sind, ob eine Brandschutzanlage nötig ist oder nicht, nach oben angepasst.
Die schweizweit einheitlichen Brandschutzvorschriften sind von der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen überarbeitet und vom Interkantonalen Organ zum Abbau Technischer Handelshemmnisse für verbindlich erklärt worden.