In den Kantonen Aargau und Solothurn entscheidet das Volk vor den eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober an der Urne über keine Sachgeschäfte mehr. Das Volk stimmt am 14. Juni einzig über vier eidgenössische Themen.
«Es gelangen keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung», schreibt der Solothurner Regierungsrat im «Amtsblatt» vom Freitag. Eine Woche zuvor hiess es im «Amtsblatt» des Kantons Aargau zum eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 14. Juni: «Auf kantonaler Ebene sind keine Vorlagen abstimmungsreif.»
Bei der Aargauer Staatskanzlei hiess es am Freitag auf Anfrage, dass in der Tat vor den Wahlen keine kantonalen Abstimmungen mehr stattfänden.
Am 14. Juni stimmt das Volk über vier eidgenössische Vorlagen ab: über die Erbschaftssteuer-Initiative, die Stipendien-Initiative, die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes und die Änderung der Verfassungsbestimmung über die Fortpflanzungsmedizin.