Die Kantone Aargau und Solothurn sollen bei der Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen (BVG) zusammenarbeiten. Die Regierungen der beiden Kantonen haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Die Parlamente müssen die Vereinbarung noch genehmigen.
Konkret soll die Aufsicht über Einrichtungen der BVG mit Sitz im Kanton Solothurn neu der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BSVA) übertragen werden. Dies teilten die Regierungen der beiden Kantonen am Freitag mit.
Ein erster von den Regierungen im Jahr 2014 verabschiedeter Staatsvertrag hatte vorgesehen, die Aufsicht über die solothurnischen BVG-Einrichtungen und auch die klassischen Stiftungen, die ihrer Bestimmung nach dem Kanton Solothurn angehören, der BVSA zu übertragen.
Widerstand im Kanton Solothurn
Das Aargauer Kantonsparlament stimmte diesem Vorgehen zu. Dagegen lehnte die kantonsrätliche Finanzkommission des Kantons Solothurn die Übertragung der Aufgaben im Bereich der klassischen Stiftungen aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab.
Die beiden Nachbarkantone mussten daher über die Bücher gehen und beschlossen eine neue Vereinbarung. So wird die Zuständigkeit der BVSA auf die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Solothurn beschränkt.
Zudem wird ein Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Verwaltungsrats durch den Kanton Solothurn in der Vereinbarung explizit geregelt. Die Kantone erhoffen sich nach eigenen Angaben von der Zusammenarbeit «einen erheblichen Synergieeffekt».