Im Kanton Aargau gehören die obligatorischen Hundekurse der Vergangenheit an. Nachdem auf Bundesebene die Pflicht zu Hundekursen aufgehoben worden sei, drängen sich im Kanton nach einem Entscheid des Grossen Rats keine neuen Ausbildungsvorschriften auf.
Der Grosser Rat überwies am Dienstag mit 107 zu 4 Stimmen eine entsprechende Motion der SVP-Grossrätin Marlise Spörri. Der Regierungsrat hatte sich bereit erklärt, den Vorstoss zur Änderung des kantonalen Hundegesetzes (HuG) entgegen zu nehmen.
Das Angebot an Erziehungskursen für Hunde im Kanton ist gemäss Regierungsrat ausreichend. Jedermann könne auf freiwilliger Ebene jederzeit Erziehungskurse und Ausbildungen mit Hunden absolvieren.
Der Bund schaffte per Ende 2016 die Hundekurspflicht ab. Das Obligatorium galt seit dem Jahr 2008. Kantone können weiterhin Hundekurse vorschreiben.
Das Hundegesetz soll im Aargau wegen der Abschaffung der Hundekurspflicht nicht extra geändert werden. Wegen des Grundsatzes, dass Bundesrecht kantonales Recht breche, sei bereits heute sichergestellt, dass Hundehaltende keinen Sachkundenachweis mehr vorlegen müssten, hält der Regierungsrat fest.