Aargau will bei Agglomerationsprogrammen am Zeitplan festhalten

Der Aargauer Regierungsrat hat die Absicht des Bundes kritisiert, bei den Agglomerationsprogrammen einzelne Vorhaben auf die lange Bank zu schieben. Der Kanton fordert vom Bund, dass alle vorgeschlagenen Projekte eine hohe Bedeutung haben und damit Geld erhalten.

Der Aargauer Regierungsrat hat die Absicht des Bundes kritisiert, bei den Agglomerationsprogrammen einzelne Vorhaben auf die lange Bank zu schieben. Der Kanton fordert vom Bund, dass alle vorgeschlagenen Projekte eine hohe Bedeutung haben und damit Geld erhalten.

Die Absicht des Bundes werde jedoch begrüsst, die Programme langfristig weiterzuführen und diese mit Geld aus dem vorgesehenen Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds auf eine sichere finanzielle Basis zu stellen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.

Der Aargau hatte, teilweise zusammen mit seinen Nachbarkantonen, im vergangenen Jahr insgesamt vier Agglomerationsprogramme beim Bund eingereicht. Auf der Basis dieser Programme leistet der Bund Beiträge an Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in den Agglomerationen.

Die Massnahmen sollen eine Abstimmung von Siedlung, Landschaft und Verkehr bewirken. Damit sollen sie dazu beitragen, die Verkehrsproblematik in den dichtbesiedelten Gebieten zu entschärfen.

Beim Bundesamt für Raumentwicklung liegen die folgenden aargauischen Agglomerationsprogramme: Aargau-Ost, AareLand (zusammen mit dem Kanton Solothurn), Limmattal (zusammen mit dem Kanton Zürich) und Basel (zusammen mit den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn sowie den Gebietskörperschaften aus Frankreich und Deutschland).

Im Agglomerationsprogramm Aargau-Ost sind Bundesbeiträge in der Höhe von 49 Millionen Franken und im Programm Aareland 55 Millionen Franken vorgesehen.

Der Bund legt in den Programmen fest, welche Massnahmen er mitfinanzieren will. Projekte der höchsten Priorität erhalten Geld, wenn mit deren Bau in den Jahren 2015 bis 2018 begonnen wird.

In den Programmen sind auch Massnahmen aufgeführt, die für die nächste Periode von 2019 bis 2022 grundsätzlich als beitragswürdig vorgemerkt sind.

Nächster Artikel