Aargau will das Siedlungsgebiet um 400 Fussballfelder vergrössern

Der Kanton Aargau will das Siedlungsgebiet um die Fläche von über 400 Fussballfeldern erweitern. Damit soll der Siedlungsbedarf, wie vom Raumplanungsgesetz des Bundes vorgegeben, bis ins Jahr 2040 sichergestellt werden. Der Kanton rechnet mit bis zu 190’000 zusätzlichen Einwohnenden.

Der Kanton Aargau will das Siedlungsgebiet um die Fläche von über 400 Fussballfeldern erweitern. Damit soll der Siedlungsbedarf, wie vom Raumplanungsgesetz des Bundes vorgegeben, bis ins Jahr 2040 sichergestellt werden. Der Kanton rechnet mit bis zu 190’000 zusätzlichen Einwohnenden.

Der entsprechende Entwurf des Richtplans liegt in den kommenden vier Monaten in allen Gemeinden öffentlich auf. Parteien, Verbände, Organisationen und Privatpersonen können den Entwurf unter die Lupe zu nehmen und Anträge stellen.

Die Regionalplanungsgruppen prüften den Entwurf bereits. Der Grosse Rat wird voraussichtlich bis Mitte 2015 über den Richtplan entscheiden, wie die Aargauer Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Bevölkerung wächst

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) rechnet damit, dass die Gesamtbevölkerung bis 2040 um 190’000 auf 816’000 Personen wächst. Das bestehende Siedlungsgebiet soll daher um 294 Hektaren erweitert werden.

Diese Fläche entspricht der Fläche von 411 Fussballfeldern. Zum Vergleich: Auf der gesamten Kantonsfläche von 140’382 Hektaren könnten rund 196’600 Fussballfelder erstellt werden.

Der Regierungsrat will die Zersiedlung bremsen. Mehre Gemeinden sollen ihr Siedlungsgebiet verkleinern, andere Gemeinden sollen das Gebiet erweitern.

Damit das prognostizierte Bevölkerungswachstum raumverträglich bewältigt werden kann, setzt der Kanton auch auf innere Siedlungsentwicklung und Verdichtung.

So will der Regierungsrat im Richtplan Mindestdichten festlegen, die innerhalb einer Gemeinde sichergestellt werden müssen. Diese Dichten sollen in den Städten höher angesetzt sein als auf dem Land.

Dichte nach Innen

50 Hektaren des Siedlungsgebiets sind gemäss Richtplan-Entwurf für Erweiterungen sogenannter Wohnschwerpunkte (WSP) reserviert. Es geht um Standorte, die ein Potenzial für eine qualitativ hochwertige, dichte Wohnraumentwicklung von überregionaler Bedeutung haben.

In den WSP ist eine hohe bauliche Dichte vorgesehen, verbunden mit einer Qualität bei der Gestaltung und der Bauweise. Diese Wohnschwerpunkte sollen auch gut an den öffentlichen Verkehr angeschlossen sein.

Aargau muss über die Bücher

Das Siedlungsgebiet im Richtplan des Kantons hat bislang den rechtskräftigen Bauzonen in den Gemeinden und Städten entsprochen. Diese beschlossen, Land einzuzonen. Regierung und Parlament hatten über die Anpassungen im Richtplan abschliessend zu entscheiden.

Eine längerfristige Festlegung des Siedlungsgebiets war nicht vorgesehen. Die Gesamtfläche ergab sich aus der Summe der Einzelanpassungen. Nach dem Ja des Schweizer Volkes zum revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung ist dieses Vorgehen jedoch nicht mehr zulässig.

Im März 2013 hatte das Schweizer Volk in einer Referendumsabstimmung das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von knapp 63 Prozent gutgeheissen. Im Aargau lag die Zustimmung bei 67 Prozent.

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