Aargau will sechs Gebiete für mögliche Windkraftparks festlegen

Der Aargauer Regierungsrat will im kantonalen Richtplan sechs Standortgebiete für mögliche Windkraftanlagen verankern. In den Gebieten sollen jeweils mindestens drei gleichartige Anlagen gebaut werden. Die Parks sind in den betroffenen Regionen umstritten.

Der Aargauer Regierungsrat will im kantonalen Richtplan sechs Standortgebiete für mögliche Windkraftanlagen verankern. In den Gebieten sollen jeweils mindestens drei gleichartige Anlagen gebaut werden. Die Parks sind in den betroffenen Regionen umstritten.

Die Anlagen sollten an Standorten konzentriert werden, die über gute Windverhältnisse verfügten, sagte Regierungsrat Peter C. Beyeler (FDP) an Freitag vor den Medien in Aarau. Die Konzentration schaffe eine klare Ausgangslage für Gemeinden, regionale Planungsverbände sowie für die Investoren.

Weitere Kriterien für die Standorte sind, dass diese mindestens 300 Meter entfernt von Wohn- und Mischzonen sowie in keinem Schutzgebieten liegen. Auch muss die Erschliessung und Ableitung der Energie grundsätzlich möglich sein.

Die sechs vorgeschlagenen Standorte sind Landschaftshügel, die von Norden nach Süden verlaufen. Es handelt sich um die Gebiete Burg (Wölfliswil, Oberhof), Laubberg (Gansingen, Mettauertal), Wessenberg (Mettauertal), Heitersberg (Bellikon, Bergdietikon) und Lindenberg (Beinwil/Freiamt) sowie „Uf em Chalt“ (Staffelbach).

Kritik der Standortgebiete

In den betroffenen Regionen stiessen die Standortvorschläge der Regierung in der Anhörung teilweise auf Ablehnung. Beyeler sprach in diesem Zusammenhang von einer „St.-Florians-Politik“. Man sei für die Windenergie, wenn man nicht selbst betroffen sei.

Bei Anlagen zur Energieversorgung gehe es jedoch auch um Gesamtinteressen. Die Gemeindeautonomie könne nicht über die Interessen des Kantons und des Bundes gestellt werden, hielt der Vorsteher des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) fest.

Parlament fällt Grundsatzentscheid

Der Grosse Rat wird darüber entschieden, welche Gebiete tatsächlich im behördenverbindlichen Richtplan eingezeichnet werden. Mit der Verankerung im Plan ist jedoch nicht nachgewiesen, dass Windkraftanlagen an diesen Standorten bewilligungsfähig sind, wie Beyeler festhielt.

Für jede Anlage muss wie bei anderen Projekten ein Baugesuch eingereicht werden. Bei der Baubewilligung müssen die Kriterien wie Umwelt und Landschaftsschutz abgewägt werden.

„Mit der Bezeichnung im Richtplan wird lediglich ausgesagt, dass nur an diesen Standorten im Kanton Aargau grosse Windkraftanlagen möglich sind“, sagte Beyeler.

Drei Anlagen auf einen Schlag

Der Regierungsrat will, dass pro Standort mindestens drei Windkraftanlagen gleichzeitig geplant und gebaut werden. Damit sollen die Investitionen konzentriert und die Wirtschaftlichkeit der Parks erhöht werden.

Gemäss Beyeler könnten Anlagen mit einer Nabenhöhe von 100 bis 150 Metern errichtet werden. Der Abstand zwischen den Anlagen werde aus technischen Gründen rund 600 Meter betragen. Als mögliche Leistung einer Windkraftanlage nannte Beyeler 5 Megawatt.

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