Die Nachteile einer Auslagerung des bestehenden Hilfsangebotes für Jugendliche, die schulische und soziale Probleme haben, sind grösser als die Vorteile. Zu diesem Schluss kommt die Aargauer Regierung nach einer Prüfung.
Die Aargauer Regierung war Mitte März dieses Jahres vom Grossen Rat verknurrt worden, die Auslagerung des sogenannten Case Management Berufsbildung zu prüfen. Der Grosse Rat fasste diesen Beschluss damals auf Antrag der FDP mit 78 zu 48 Stimmen.
Vor allem sei mit langen Submissionsfristen, mit einem hohen Transaktionsaufwand und mit Risiken im Bereich Datenschutz und Mehrwertsteuerpflicht zu rechnen, begründet die Regierung in der am Freitag veröffentlichten Botschaft ihre nach wie vor ablehnende Haltung gegenüber einer Auslagerung.
Es sei auch davon auszugehen, dass eine Auslagerung – bei gleicher Qualität – aufgrund der Transaktionskosten nicht zu finanziellen Einsparungen führen werde. Eine Auslagerung sei gemäss diesen Erkenntnissen somit weder günstiger noch besser, berge aber etliche Prozessrisiken.
Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, das Case Management Berufsbildung nicht auszulagern, sondern innerhalb der kantonalen Verwaltung zu verstetigen. Dazu wird erneut ein Verpflichtungskredit für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 709’000 Franken beantragt.
Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP) hatte im März bei der ersten Beratung im Kantonsparlament gesagt, dass das Case Management Berufsbildung keine zusätzliche Beratungsstelle sei. Es handle sich auch nicht um ein Therapieangebot.
Einzig der Kanton Zug habe das Hilfsangebot an einen Verein ausgelagert. Der Regierungsrat habe die Auslagerung seriös geprüft, hielt Hürzeler damals fest. Was gut funktioniere, müsse nicht geändert werden. Bei einer Auslagerung könne kaum Geld gespart werden.
Das Case Management Berufsbildung läuft im Kanton Aargau seit 2009. Bislang entstanden Kosten von 4,5 Millionen Franken. Das Parlament bewilligte jeweils das Geld.
Das Angebot besteht jedoch nur auf Zusehen hin. Bislang wurden 755 Jugendliche zwischen dem 8. Schuljahr und dem 24. Altersjahr persönlich beraten. Ziel der Beratungen ist es, einen Ausbildungsabbruch möglichst zu vermeiden.