Aargauer CVP will Kinderbetreuungsgesetz via Hintertür durchboxen

Das politische Hin und Her um die Schaffung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen im Kanton Aargau geht in eine weitere Runde. Nachdem der Aargauer Grosse Rat vor einer Woche ein Rahmengesetz zurückgewiesen hat, will die CVP diese Vorschläge nun mit einer Volksinitiative durchboxen.

Das politische Hin und Her um die Schaffung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen im Kanton Aargau geht in eine weitere Runde. Nachdem der Aargauer Grosse Rat vor einer Woche ein Rahmengesetz zurückgewiesen hat, will die CVP diese Vorschläge nun mit einer Volksinitiative durchboxen.

Das Rahmengesetz der Regierung hätte zwar die familienergänzende Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sichergestellt. Es hätte aber gleichzeitig für Eltern und Gemeinden Kosten von fast 120 Millionen Franken jährlich verursacht.

Die regierungsrätliche Vorlage war als Gegenvorschlag zur Initiative «Kinder und Eltern» des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) gedacht.

Versenkt wurden die Vorschläge der Regierung von einer unheiligen Allianz, bestehend aus SP und SVP. Die SVP lehnte das Gesetz unter anderem aus Kostengründen ab. Die SP wollte mit der Rückweisung erreichen, dass die von linken Kreisen mitgetragene alv-Initiative «Kinder und Eltern» allein zur Abstimmung gelangt.

«Unwürdiges Polit-Theater»

Für die CVP war die ganze Sache ein «unwürdiges Polit-Theater», wie die Partei nun eine Woche später in einer Mitteilung schreibt. Die CVP Aargau sei der Überzeugung, dass der Grosse Rat nicht im Stande ist, das Problem zu lösen. Sie prüfe deshalb die Lancierung einer Volksinitiative, die dem Inhalt des regierungsrätlichen Rahmengesetzes entspreche.

Sammelt die Aargauer CVP für ihre angekündigte Initiative die notwendigen 3000 Unterschriften, hat der Aargauer Grosse Rat zwar den ehemaligen Vorschlag der Regierung erneut auf dem Pult. An den Details kann das Parlament jedoch nichts mehr ändern.

Es kann nur noch darüber entscheiden, ob das Initiativbegehren formal richtig zu Stande gekommen und inhaltlich rechtmässig ist. Und es kann das Initiativbegehren mit oder ohne Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Volksabstimmung unterbreiten.

Zusammen dem Volk unterbreiten

Ein Problem bleibt der CVP allerdings noch. Laut Gesetz müssen Initiativbegehren innerhalb von zwei Jahren nach Einreichung bei der Staatskanzlei zur Abstimmung gebracht werden. Für die alv-Initiative bedeutet dies, dass sie bis am 9. April nächsten Jahres dem Aargauer Stimmvolk vorgelegt werden müsste.

Derzeit würden Gespräche mit der Regierung laufen, damit die alv-Initiative und die CVP-Initiative, sofern sie zustande kommt, miteinander zur Abstimmung kommen. Entschieden sei noch nichts, sagte CVP-Grossrat André Rotzetter auf Anfrage.

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