Aargauer Eigenmietwerte werden nicht angepasst

Im Kanton Aargau werden die Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte von Liegenschaften und Grundstücken vorerst nicht angepasst. Das entschied der Regierungsrat. Er stützt sich auf eine Markterhebung des kantonalen Steueramtes.

Im Kanton Aargau werden die Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte von Liegenschaften und Grundstücken vorerst nicht angepasst. Das entschied der Regierungsrat. Er stützt sich auf eine Markterhebung des kantonalen Steueramtes.

Die Eigenmietwerte belaufen sich im kantonalen Mittel auf 56,9 Prozent der Marktmieten, wie die Staatskanzlei Aargau am Donnerstag mitteilte.

Das Steueramt hatte im vergangenen August eine Markterhebung zu den Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerten der Liegenschaften und Grundstücke vorgenommen. 9645 Objekte wurden unter die Lupe genommen.

Unter dem Eigenmietwert versteht man den Mietwert einer selbst genutzten Liegenschaft oder Wohnung. Dieser Mietwert wird dem Wohneigentümer zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. Im Gegenzug können die Besitzer diverse Kosten wie Hypothekarzinsen und Betriebskosten abziehen.

Bei der allgemeinen Neuschätzung von 1999 war im Kanton Aargau ein Eigenmietwert von 61 Prozent festgelegt worden. Bei der letzten Markterhebung 2010 lag der Wert bei 56,5 Prozent.

Die Werte hätten sich seit der letzten allgemeinen Neuschätzung somit zugunsten der Steuerpflichtigen verändert, hält das Steueramt fest. In den letzten zwei Jahren laufe die Entwicklung jedoch in die andere Richtung.

Da sich die Marktmietwerte nach wie vor um weniger als fünf Prozentpunkte vom gesetzlich festgelegten Wert verändert haben, müssen die Eigenmietwerte gemäss Steueramt nicht angepasst werden.

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