Aargauer Finanzkontrolle: Taxikosten von 40’000 Franken pro Schüler

Die Aargauer Finanzkontrolle hat das kantonale Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) wegen hoher Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen kritisiert. Pro Kind und Jahr würden Kosten von bis zu 40’000 Franken anfallen. Pro Jahren fallen Kosten von über 9 Millionen Franken an.

Die Aargauer Finanzkontrolle hat das kantonale Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) wegen hoher Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen kritisiert. Pro Kind und Jahr würden Kosten von bis zu 40’000 Franken anfallen. Pro Jahren fallen Kosten von über 9 Millionen Franken an.

Wie die kantonale Finanzkontrolle in ihrem Jahresbericht 2015 schreibt, besteht ein «erhebliches Einsparungspotential». Bei der Kontrolle der Transportkosten für die Schüler habe sich die Frage nach Wirtschaftlichkeit, Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit gestellt.

Das Departement Bildung, Kultur und Sport reagierte auf die Kritik. Eine interne Arbeitsgruppe ist daran, die Kriterien und Richtlinien zur Übernahme der Kosten von Schülertransporten festzulegen.

Der Kanton Aargau ist laut Gesetz verpflichtet, die notwendigen Transportkosten von Schülerinnen und Schülern für den Weg zu einer Aargauer oder ausserkantonalen Sonderschule zu übernehmen. Die Transportkosten beziehen sich einzig auf den eigentlichen Schulbesuch.

Transportkosten von 9,4 Millionen Franken

Im vergangenen Jahr beliefen sich die gesamten Kosten für die Schülertransporte auf 9,4 Millionen Franken. Die Mehrkosten betrugen 400’000 Franken. Insgesamt besuchten laut Bildungsdepartement 1989 Schüler und Schülerinnen eine Sonderschule.

Gemäss Finanzkontrolle werden die in Rechnung gestellten Transportkosten für ausserkantonale Sonderschulen grundsätzlich mit den bewilligten Kosten gemäss Kostenübernahmegarantie abgestimmt.

In einigen Fällen stellten Taxiunternehmen jedoch höhere Kosten in Rechnung als bewilligt. «Auslagen für Taxifahrten können pro Kind und Jahr bis zu 40’000 Franken betragen», heisst es im Bericht.

Punktuelle Kostenkontrolle

Nicht detailliert belegt sind gemäss Finanzkontrolle die in den Quartalsabrechnungen geltend gemachten Transportkosten für innerkantonale Sonderschulen.

Die Verantwortlichen der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten im Bildungsdepartement würden sich Stichproben vorbehalten. Solche erfolgten nur punktuell und nicht systematisch bei allen Institutionen.

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