Aargauer Gemeinden müssen mehr Krippenplätze schaffen

Die Aargauer Gemeinden müssen genügend Krippenplätze anbieten. Das Stimmvolk hat ein entsprechendes Gesetz mit einem Ja-Stimmenanteil von 52,98 Prozent knapp gutgeheissen. Eine Volksinitiative, die auch den Kanton in die Pflicht nehmen wollte, erlitt Schiffbruch.

Die Aargauer Gemeinden müssen genügend Krippenplätze anbieten. Das Stimmvolk hat ein entsprechendes Gesetz mit einem Ja-Stimmenanteil von 52,98 Prozent knapp gutgeheissen. Eine Volksinitiative, die auch den Kanton in die Pflicht nehmen wollte, erlitt Schiffbruch.

Das Volk hiess das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung mit 86’764 Ja- zu 77’014 Nein-Stimmen gut. Die Stimmbeteiligung betrug 42,90 Prozent.

Die Gemeinden müssen nun für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule Krippenplätze anbieten. Sie sind für die Qualität der Betreuung selbst verantwortlich. Eltern und Gemeinden müssen die Kosten tragen. Der Kanton bezahlt nichts.

Das vom Parlament beschlossene Gesetz ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (alv). Die Initiative «Kinder und Eltern – für familienergänzenden Betreuungsstrukturen» wollte sowohl den Kanton wie die Gemeinden in die Pflicht nehmen.

Die Initiative scheiterte mit einem Nein-Stimmenanteil von 75,21 Prozent (125’514 Nein- zu 41’364 Ja-Stimmen. Sie verlangte ein Betreuungsangebot für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht. Der Kanton sollte einheitliche Spielregeln festlegen und sich zusammen mit den Gemeinden an den Kosten beteiligen. Regierung und Parlament lehnten das Begehren ab.

Im Kanton Aargau wird seit bald zehn Jahren über die Kinderbetreuung gestritten. SVP und FDP lehnten beide Vorschläge ab. CVP stützte den Gegenvorschlag. SP und Grüne machten sich für beide Varianten stark.

Hochuli: «Gemeinden müssen in die Hosen»

Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli (Grüne) sagte vor den Medien, die Erleichterung über das Ja zum Kinderbetreuungsgesetz sei gross – auch für die Leute, die auf ein solches Angebot angewiesen seien.

Es handle sich um ein schlankes Rahmengesetz, das den Gemeinden sehr viel Freiheit lasse bei der Organisation des bedarfsgerechten Angebots und bei der Kostenbeteiligung der Eltern.

Viele Gemeinden würden das schon gut machen. «Die anderen Gemeinden, die bislang zu wenig machten, müssen nun in die Hosen», machte die Frau Landammann klar.

Trotz des Abstimmungserfolges wollte sich Hochuli zu ihren politischen Zukunft nicht in die Karten blicken lassen. Als einziges Regierungsmitglied gab sie bislang nicht bekannt, ob sie sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellen will. «Der letzte Termin ist der 26. August – und das ist gleichzeitig mein Geburtstag», sagte Hochuli.

Volk hält an Grundbuchabgaben fest

Im Kanton Aargau werden die Grundbuchabgaben, die beim Kauf von Liegenschaften und Wohneigentum anfallen, nicht deutlich gesenkt. Das Stimmvolk lehnte eine von der bürgerlichen Parlamentsmehrheit beschlossene Vorlage mit einem Nein-Stimmenanteil von 56,74 Prozent ab.

Damit muss der Kanton nicht auf Einnahmen von 33 Millionen Franken pro Jahr verzichten. Das Stimmvolk lehnte die Gesetzesänderung mit 94’297 Nein- zu 71’882 Ja-Stimmen ab. Die Stimmbeteiligung betrug 42,85 Prozent.

Die Grundbuchabgaben fallen beim Kauf eines Hauses oder ein Wohnung an. Der Ansatz für den Steueranteil beträgt im Aargau derzeit vier Promille des Kaufpreises, bei einer Million Franken also 4000 Franken. Hinzu kommt für die Eintragung der Liegenschaft ins Grundbuch eine Gebühr.

Die bürgerliche Mehrheit hatte im Parlament gegen den Widerstand des Regierungsrats die Abschaffung durchgesetzt. Für SVP, FDP und CVP entspricht die Abgabe einer «Wohnsteuer». Die Gegner aus SP, Grünen, GLP, BDP und EVP sprachen von einem «Steuergeschenk für eine kleine privilegierte Minderheit».

Die Grundbuchabgabe oder Handänderungssteuer ist in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Der Aargau gehört zu einem der günstigeren Kantone. In der Mehrheit der der Kantone fällt die gesamte Abgabe aus Gebühren und Steuern höher aus als im Aargau.

Hofmann: «Kompromisse statt Maximalforderungen»

Der Regierungsrat sei unsicher gewesen, wie der Volksentscheid ausfallen werde, sagte Justizdirektor Urs Hofmann (SP). Die drei grossen bürgerlichen Parteien seien geschlossen für die Abschaffung der Steueranteils bei den Grundbuchabgaben gewesen.

Vor dem Hintergrund die Finanzsituation des Kantons sei der Regierungsrat über das Ergebnis «natürlich erleichtert». Die Finanzlage habe beim Volksentscheid wohl den Ausschlag gegeben.

Das Volk habe dem Regierungsrat in der Frage der Grundbuchabgaben Recht gegeben. Das könne für die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat «ein Zeichen» sein. Man müsse sich wegen den schwierigen Finanzen zusammenraufen und Kompromisse suchen. Es könnten nicht einfach Maximalforderungen durchgesetzt werden.

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