Im Kanton Aargau sind die Gemeinden auch in Zukunft für das Erteilen von allen Baubewilligungen zuständig. Nach negativen Reaktionen legt die Aargauer Regierung eine geplante Teilrevision des Baugesetzes ad acta.
Mit der Teilrevision wollte der Kanton die Kompetenz an sich reissen, für bestimmte, kantonal bedeutsame Bauvorhaben die Baubewilligung selber zu erteilen. Diese Idee kam bei den Gemeinden und bei einem Grossteil der Parteien schlecht an.
Im Visier hatte der Kanton vor allem Grossunterkünfte für Asylsuchende oder Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Gemeinden sahen darin allerdings eine Einschränkung ihrer Gemeindeautonomie. Sie lehnten eine Kompetenzverschiebung in der Vernehmlassung deutlich ab.
Die Gemeinden gaben dem Kanton zu bedenken, dass sie sehr wohl in der Lage seien, solche wichtige Verfahren rechtskonform und rasch abzuwickeln, wenn sie der Kanton rechtzeitig in die geplanten Projekte einbeziehe.
Die Aargauer Regierung beschloss nun, die Gesetzesanpassung fallen zu lassen, wie sie am Freitag bekanntgab. Sie erwartet aber von den Gemeinden, dass sie sich in Fällen, wie sie mit der Teilrevision vorgesehen waren, für eine rasche und korrekte Verfahrensabwicklung einsetzen.