Aargauer Gericht spricht Ehemann vom Vorwurf versuchter Tötung frei

Das Bezirksgericht Rheinfelden AG hat einen 54-jährigen Mann vom Vorwurf der versuchten Tötung seiner Ehefrau freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Deutschen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Für die lange Haftzeit erhält er eine Genugtuung.

Das Bezirksgericht Rheinfelden AG hat einen 54-jährigen Mann vom Vorwurf der versuchten Tötung seiner Ehefrau freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Deutschen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Für die lange Haftzeit erhält er eine Genugtuung.

Nach dem Freispruch durch das Bezirksgericht wird der Deutsche, der seit dem 28. Januar 2015 in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft befunden hatte, aus der Haft entlassen. Er erhält eine Genugtuung in Höhe von 120’000 Franken.

Mit dem Freispruch im Indizienprozess folgte das Bezirksgericht Rheinfelden am Donnerstagnachmittag dem Antrag der Verteidigung. Das Gericht urteilte nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten“.

Das Gericht erläuterte bei der Urteilsverkündung, dass es «schwere, nicht zu unterdrückende Zweifel» gebe, was die Richtigkeit der ihm zur Last gelegten Vorwürfe anbelange. Laut Anklage soll der Mann versucht haben, in der Nacht vom 27. auf den 28. Januar 2015 seine Ehefrau im gemeinsamen Haus in Möhlin mit einem Kissen zu ersticken.

Das deutsche Ehepaar ist seit 17 Jahren verheiratet. In der Ehe kriselte es offenbar schon seit längerem. Der Mann hatte eine Geliebte, von der die Frau wusste. Weil er die Affäre nicht beenden wollte, ging die Ehefrau im Januar 2015 zu einem Anwalt und leitete ein Trennungs- beziehungsweise Scheidungsverfahren ein.

Das Bezirksgericht verhandelte das undurchsichtigen Fall an zwei Tagen. Die Liste der ins Urteil eingeflossenen Faktoren ist lang. Bei der mündlichen Urteilsverkündung war die Rede von «Zweifeln an der Qualität der Beweise» oder von «keinen sicheren Rückschlüssen» in der vermeintlichen Tatnacht. Es habe auch kein ersichtliche Motiv gegeben.

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