Die Präsidentin und der Vizepräsident des Aargauer Grossen Rates verzichten angesichts der bevorstehenden Sparübung beim Budget 2014 auf die volle Jahresentschädigung. Wegen des verkürzten Amtsjahres 2013 waren zuvor schon die «Löhne» der Grossratsfraktionen und der Grossratsmitglieder gekürzt worden.
Im März dieses Jahres hatte das Büro des Aargauer Kantonsparlament einstimmig entschieden, dass die Entschädigungen für Grossratspräsidentin Vreni Friker (SVP) und Vizepräsident Thierry Burkart (FDP) trotz der verkürzten Amtsjahres auf der vollen Höhe von 20’000 bzw. 5000 Franken belassen werden. Bei seinem Beschluss ging das Büro von einer Funktionsentschädigung aus.
Ein nachträglich beim Rechtsdienst des Regierungsrates eingeholtes Gutachten tat wenig zur Klärung der im Nachhinein heiss diskutierten Frage bei. Es bescheinigte dem Vorgehen zwar Rechtmässigkeit. Gleichzeitig war die Rede von einer Ermessensfrage sowie von Argumenten für und gegen eine Kürzung.
Weil sich die Finanzlage des Kantons Aargau zu verdunkeln droht und weil bei der Behandlung des Budgets 2014 Sparübungen drohen, haben Friker und Burkart nun selber die Notbremse gezogen. Sie beantragten dem Büro des Grossen Rates eine Verkürzung der Entschädigung um einen Viertel.
Das Büro habe der Kürzung zugestimmt, heisst es in einer Mitteilung des Büros vom Mittwoch. Ratspräsidentin und Ratsvizepräsident seien bei diesem Geschäft wie schon beim ersten Entscheid im März in den Ausstand getreten.