Aargauer Hanfdealer muss 90 Tage ins Gefängnis

Ein 55-jähriger Schweizer, der wiederholt Marihuana an Jugendliche abgegeben hatte, ist von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt worden. Der Strafbefehl gegen den Vorbestraften ist rechtskräftig.

Ein 55-jähriger Schweizer, der wiederholt Marihuana an Jugendliche abgegeben hatte, ist von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt worden. Der Strafbefehl gegen den Vorbestraften ist rechtskräftig.

Der Beschuldigte hatte zwischen Juni 2013 und September 2014 insgesamt 15 Mal kleine Mengen Marihuana an einen minderjährigen Jugendlichen abgegeben, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Mittwoch auf ihrer Website mitteilte.

Weiter hatte er gemäss Strafbefehl zwischen September 2013 und Januar 2014 drei volljährigen Jugendlichen diverse Portionen Marihuana verkauft. Bei zwei Hausdurchsuchungen hatte der Schweizer angegeben, das sichergestellte Marihuana sei zum Eigenkonsum vorgesehen gewesen.

Der aus dem Bezirk Zurzach stammende Hanfdealer war bereits mehrfach wegen Betäubungsmitteldelikten vorbestraft – und er wurde während der Bewährungsfrist erneut straffällig. Daher kassierte er eine unbedingte Freiheitsstrafe von 90 Tagen.

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